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Insolvenzgläubiger

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    Insolvenzgläubiger

    Habe folgende Frage:

    Mein Mann hatte bis Ende 2013 eine Einzelfirma, die geschlossen ist, Billanz ist bereits erstellt und beim Finanzamt vorliegend.

    Vor Jahren hat einer seiner damaligen Kunden Insolvenz angemeldet. Er hat deshalb die hierfür bereits abgeführte Umsatzsteuer aus den nichtbezahlten Ausgangsrechnung wieder zurückerstattet bekommen. Nun hat mein Mann als Gläubiger vom Insolvenzverwalter dieses Kunden eine Teilzahlung/Überweisung erhalten. Diese Zahlung müsste ja beim EKst.Bescheid für 2014 (also im nächsten Jahr) nachversteuer werden (also die 19 % aus diesem Betrag). Wo in der Ekst.-Erklärung müsste man das denn angeben? Sind ja jetzt "nur noch Privatpersonen" und werden als Ehepaar gemeinsam veranlagt (Ekst.-Erklärung mache ich, deshalb kommt die Frage von mir :-)

    Vielen Dank schon mal!

    MfG
    Julchen2011
    Zuletzt geändert von Julchen2011; 11.08.2014, 18:34.

    #2
    AW: Insolvenzgläubiger

    19%? Einkomensteuer?

    Ich würde sagen die Einkünfte gehören in die Anlage G. Eine Umsatzsteuererklärung wäre sicher auch auszufüllen.

    Kommentar


      #3
      AW: Insolvenzgläubiger

      Aber man kann doch keine Umsatzsteuererklärung ausfüllen, wenn man kein Gewerbe mehr hat?

      Wie gesagt, der jetzige Geldeingang resultiert noch aus einer Kunden-Insolvenz als die Firma noch bestand. Nun ist mein Mann nicht mehr selbstständig und wir wollten wissen, wie man den Geldeingang "nachtäglich" umsatzsteuermäßig angibt. Da ich die private EkSt.Erklärung über ein externes, gekauftes Programm machen werde (z.B. BILD), wäre es gut zu wissen unter welche Kategorie das fällt (Erträge, Einkünfte aus ....?), da ich mit dem Begriff "Anlage G" in diesem Programm nichts finde!

      LG
      J.

      Kommentar


        #4
        AW: Insolvenzgläubiger

        Hallo,
        Anlage G = Gewerbetreibende
        und ja, es ist trotzdem eine Umsatzsteuererklärung einzureichen....................
        Grüsse
        Kontierung

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