Habe folgende Frage:
Mein Mann hatte bis Ende 2013 eine Einzelfirma, die geschlossen ist, Billanz ist bereits erstellt und beim Finanzamt vorliegend.
Vor Jahren hat einer seiner damaligen Kunden Insolvenz angemeldet. Er hat deshalb die hierfür bereits abgeführte Umsatzsteuer aus den nichtbezahlten Ausgangsrechnung wieder zurückerstattet bekommen. Nun hat mein Mann als Gläubiger vom Insolvenzverwalter dieses Kunden eine Teilzahlung/Überweisung erhalten. Diese Zahlung müsste ja beim EKst.Bescheid für 2014 (also im nächsten Jahr) nachversteuer werden (also die 19 % aus diesem Betrag). Wo in der Ekst.-Erklärung müsste man das denn angeben? Sind ja jetzt "nur noch Privatpersonen" und werden als Ehepaar gemeinsam veranlagt (Ekst.-Erklärung mache ich, deshalb kommt die Frage von mir :-)
Vielen Dank schon mal!
MfG
Julchen2011
Mein Mann hatte bis Ende 2013 eine Einzelfirma, die geschlossen ist, Billanz ist bereits erstellt und beim Finanzamt vorliegend.
Vor Jahren hat einer seiner damaligen Kunden Insolvenz angemeldet. Er hat deshalb die hierfür bereits abgeführte Umsatzsteuer aus den nichtbezahlten Ausgangsrechnung wieder zurückerstattet bekommen. Nun hat mein Mann als Gläubiger vom Insolvenzverwalter dieses Kunden eine Teilzahlung/Überweisung erhalten. Diese Zahlung müsste ja beim EKst.Bescheid für 2014 (also im nächsten Jahr) nachversteuer werden (also die 19 % aus diesem Betrag). Wo in der Ekst.-Erklärung müsste man das denn angeben? Sind ja jetzt "nur noch Privatpersonen" und werden als Ehepaar gemeinsam veranlagt (Ekst.-Erklärung mache ich, deshalb kommt die Frage von mir :-)
Vielen Dank schon mal!
MfG
Julchen2011
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