Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Mantelbogen Zeile 72/73 und Anlage KAP

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Mantelbogen Zeile 72/73 und Anlage KAP

    ELSTERFormular ESt 2009: Warum muss im Mantelbogen die Zeile 72 bzw. 73 ausgefüllt werden, wenn eine Anlage KAP mit Eintragungen vorhanden ist? Dies ist doch unplausibel. Ohne Eintragung im Mantelbogen erfogt eine rote Fehlermeldung bei der Plausiberechnung bzw. Steuerberechnung.
    Zuletzt geändert von Dino; 02.03.2010, 09:13.

    #2
    AW: Mantelbogen Zeile 72/73 und Anlage KAP

    Hallo Dino,

    unten in der Hilfe zur Erklärung wird es doch erläutert - wegen der zumutbaren Eigenbelastung.

    Gruß
    Stiller
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Mantelbogen Zeile 72/73 und Anlage KAP

      ... und wieso kann das Programm das nicht einfach aus der Anlage KAP herauslesen?

      Kommentar


        #4
        AW: Mantelbogen Zeile 72/73 und Anlage KAP

        ... weil niemand gezwungen wird, sämtliche Erträge in KAP zu erklären. Darin besteht ja der Sinn der Abgeltungsteuer. Ein Anlage KAP kann z.B. nur Erträge aus ausl. thes. Fonds enthalten, die nicht der Abgeltungsteuer unterliegen. Wurden aber z.B. für Zinsen korrekt Abgeltungsteuer (u. ggf. KSt) abgeführt, haben die in KAP auch nichts mehr zu suchen.
        mfg. - Kent

        Kommentar


          #5
          AW: Mantelbogen Zeile 72/73 und Anlage KAP

          Das ist zwar alles richtig, doch wenn die Angaben in der Anlage KAP gemacht sind, so können sie auch ausgewertet werden!!!

          Kommentar


            #6
            AW: Mantelbogen Zeile 72/73 und Anlage KAP

            Woher soll aber das steuerliche Festsetzungsprogramm wissen, das in KAP auch ALLE Kapitalertäge aufgeführt wurden? Zur Festlegung des Eigenanteils sind die gesamten Kapitaleinkünfte massgeblich. Und nochmals, es ist in vielen Fällen NICHT notwendig, ALLE Erträge in KAP aufzuführen.
            mfg. - Kent

            Kommentar


              #7
              AW: Mantelbogen Zeile 72/73 und Anlage KAP

              Also man kann einige Einkünfte erklären, braucht aber nicht alle erklären? Wer soll da noch den Durchblick behalten. Besonders anwenderfreundlich ist dies aber nicht...

              Kommentar


                #8
                AW: Mantelbogen Zeile 72/73 und Anlage KAP

                Zitat von Dino Beitrag anzeigen
                Also man kann einige Einkünfte erklären, braucht aber nicht alle erklären?
                So ist es. Kann es sein, dass du ein paar Neuerungen in der Kapitalbesteuerung nicht mitbekommen hast?

                Kommentar


                  #9
                  AW: Mantelbogen Zeile 72/73 und Anlage KAP

                  Wieso anwenderfreundlich ?

                  Das Gesetz haben die von uns allen demokratisch gewählten Volksvertreter in berlin so beschlossen.

                  Im Programm werden nur Gesetze umgesetzt, mehr nicht.

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X