ELSTERFormular ESt 2009: Warum muss im Mantelbogen die Zeile 72 bzw. 73 ausgefüllt werden, wenn eine Anlage KAP mit Eintragungen vorhanden ist? Dies ist doch unplausibel. Ohne Eintragung im Mantelbogen erfogt eine rote Fehlermeldung bei der Plausiberechnung bzw. Steuerberechnung.
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Mantelbogen Zeile 72/73 und Anlage KAP
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AW: Mantelbogen Zeile 72/73 und Anlage KAP
Hallo Dino,
unten in der Hilfe zur Erklärung wird es doch erläutert - wegen der zumutbaren Eigenbelastung.
Gruß
StillerGruss (S)stiller
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AW: Mantelbogen Zeile 72/73 und Anlage KAP
... weil niemand gezwungen wird, sämtliche Erträge in KAP zu erklären. Darin besteht ja der Sinn der Abgeltungsteuer. Ein Anlage KAP kann z.B. nur Erträge aus ausl. thes. Fonds enthalten, die nicht der Abgeltungsteuer unterliegen. Wurden aber z.B. für Zinsen korrekt Abgeltungsteuer (u. ggf. KSt) abgeführt, haben die in KAP auch nichts mehr zu suchen.mfg. - Kent
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AW: Mantelbogen Zeile 72/73 und Anlage KAP
Woher soll aber das steuerliche Festsetzungsprogramm wissen, das in KAP auch ALLE Kapitalertäge aufgeführt wurden? Zur Festlegung des Eigenanteils sind die gesamten Kapitaleinkünfte massgeblich. Und nochmals, es ist in vielen Fällen NICHT notwendig, ALLE Erträge in KAP aufzuführen.mfg. - Kent
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AW: Mantelbogen Zeile 72/73 und Anlage KAP
Zitat von Dino Beitrag anzeigenAlso man kann einige Einkünfte erklären, braucht aber nicht alle erklären?
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