Hallo,
ich habe im vergangenen Jahr durch selbstständige Arbeit Einkünfte unter 17500 Euro gehabt und habe diese nun in Anlage S eingetragen - wo trage ich nun die Werbungskosten ein (Anlage N?)? Das Programm hat zumindest nicht gestreikt als ich sie in Anlage N eingetragen habe und bei der Berechnung einfach die Werbungskosten von den Einkünften abgezogen, nichts anderes würde ich ja bei einer Gewinnermittlung tun. Oder muss ich tatsächlich eine Einnahmeüberschussrechnung machen (obwohl ich unter den 17500 Euro liege)?
Vielen Dank für Eure Antworten!
ich habe im vergangenen Jahr durch selbstständige Arbeit Einkünfte unter 17500 Euro gehabt und habe diese nun in Anlage S eingetragen - wo trage ich nun die Werbungskosten ein (Anlage N?)? Das Programm hat zumindest nicht gestreikt als ich sie in Anlage N eingetragen habe und bei der Berechnung einfach die Werbungskosten von den Einkünften abgezogen, nichts anderes würde ich ja bei einer Gewinnermittlung tun. Oder muss ich tatsächlich eine Einnahmeüberschussrechnung machen (obwohl ich unter den 17500 Euro liege)?
Vielen Dank für Eure Antworten!
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