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Werbungskosten bei selbstständiger Arbeit

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    Werbungskosten bei selbstständiger Arbeit

    Hallo,

    ich habe im vergangenen Jahr durch selbstständige Arbeit Einkünfte unter 17500 Euro gehabt und habe diese nun in Anlage S eingetragen - wo trage ich nun die Werbungskosten ein (Anlage N?)? Das Programm hat zumindest nicht gestreikt als ich sie in Anlage N eingetragen habe und bei der Berechnung einfach die Werbungskosten von den Einkünften abgezogen, nichts anderes würde ich ja bei einer Gewinnermittlung tun. Oder muss ich tatsächlich eine Einnahmeüberschussrechnung machen (obwohl ich unter den 17500 Euro liege)?

    Vielen Dank für Eure Antworten!

    #2
    AW: Werbungskosten bei selbstständiger Arbeit

    Hallo,

    die Anlage N bezieht sich nur auf die ARBEITNEHMERTÄTIGKEIT.
    Als Unternehmer hast du keine WK, sondern Einnahmen - Ausgaben. Eine EÜR brauchst du nicht. Eine Übersicht z.Bsp (Exceltabelle) über deine Ein-Ausgaben und den Gewinn/Verlust genügt.
    Den Gewinn/Verlust trägst du in Anlage S/G ein


    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Werbungskosten bei selbstständiger Arbeit

      Zitat von dramat Beitrag anzeigen
      Hallo,

      ich habe im vergangenen Jahr durch selbstständige Arbeit Einkünfte unter 17500 Euro gehabt und habe diese nun in Anlage S eingetragen - wo trage ich nun die Werbungskosten ein (Anlage N?)? Das Programm hat zumindest nicht gestreikt als ich sie in Anlage N eingetragen habe und bei der Berechnung einfach die Werbungskosten von den Einkünften abgezogen, nichts anderes würde ich ja bei einer Gewinnermittlung tun. Oder muss ich tatsächlich eine Einnahmeüberschussrechnung machen (obwohl ich unter den 17500 Euro liege)?

      Vielen Dank für Eure Antworten!
      Eine EÜR oder eine formlose Gewinnermittlung muss gemacht werden.

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        #4
        AW: Werbungskosten bei selbstständiger Arbeit

        Hallo Figul, vielen Dank für die schnelle Antwort!

        Ich habe eine Summe, die ich in Anlage S als Gewinn (bereits ausgerechnet, Einnahmen - Ausgaben, und auf einem Extrablatt erläutert) angebe und eine andere, die ich über die Übungsleiterpauschale laufen lassen möchte (die lasse ich von dieser Gewinnermittlungsrechnung einfach unberührt und schreibe nur in die letzte Spalte den zu versteuernden Betrag, der über den Freibetrag hinausgeht) - ist das richtig so?

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          #5
          AW: Werbungskosten bei selbstständiger Arbeit

          Hallo,

          nur nochmals zur Verdeutlichung.
          in Zeile 4 kommt dein gesamter Gewinn aus Unternehmertätigkeit und Übungsleiter.
          Für die Übungsleitertätigkeit füllst du die Zeile 36 aus in das letzte Feld der Zeile 36 gibst du -Zeile 4- ein .
          Den überzähligen Betrag de, der die Ü-Pauschale übersteigt addierst du zu deinem Gewinn und trägst diese Summe in Zeile 4 ein.
          Zu deinem Hinweis im ersten Post "Das Programm hat zumindest nicht gestreikt als ich sie in Anlage N eingetragen habe" . Dies kann das Programm doch gar nicht erkennen, ob das WK aus nichtselbständiger Arbeit sind oder Ausgaben als Unternehmer. Das Programm erkennt nur, dass etwas ausgefüllt ist und dazu eine Summe eingetragen wurde. Du kannst da reinschreiben. XY 12000 € völlig schnuppe

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Werbungskosten bei selbstständiger Arbeit

            Hinweis:
            Wenn die selbständige Tätigkeit die ein und die selbe Tätigkeit ist:
            Als Ausgaben kann man nur entweder den Übungsleiterpauschbetrag ODER die tatsächlichen Betriebsausgaben geltend machen.
            Beides gleichzeitig geht nicht.
            Mfg

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              #7
              AW: Werbungskosten bei selbstständiger Arbeit

              Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
              Hinweis:
              Wenn die selbständige Tätigkeit die ein und die selbe Tätigkeit ist:
              Als Ausgaben kann man nur entweder den Übungsleiterpauschbetrag ODER die tatsächlichen Betriebsausgaben geltend machen.
              Beides gleichzeitig geht nicht.
              Stimmt!
              Aus eigener Erfahrung wurden einer Steuerberaterin 236 Euro als selbständige Tätigkeit aufgebrummt, 812 Euro nachgewiesene Kosten, 2636 Euro Einnahmen. Auch sie war der Meinung: 2400 Pauschale + 812 Ausgabe macht nix - eben, falsch gedacht.
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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