Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

    Ich habe eine Bescheinigung vom Arbeitgeber über die Berechnung des geldwerten Vorteils durch die Überlassung eines Firmenwagens bekommen. 1%-Regelung plus 0,03% Weg Arbeitstätte-Wohnung.
    Es wurde eine Summe genannt, die im Steuer-Brutto enthalten ist.
    Meine Fragen dazu:
    Kann ich meine gefahrenen km Wohnung-Arbeitsstätte angeben?
    Wo trage ich die Summen aus dieser Bescheinigung überhaupt ein, weil ja da steht, im Steuerbrutto enthalten?

    #2
    AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

    Die Entfernungskilometer können als Werbungskosten angegeben werden.

    Ansonsten ist nichts zu beachten.

    Kommentar


      #3
      AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

      Danke für die schnelle Antwort.

      Kommentar


        #4
        AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

        Zitat von Petzer Beitrag anzeigen
        Die Entfernungskilometer können als Werbungskosten angegeben werden.

        Ansonsten ist nichts zu beachten.
        Ich möchte die Frage gern um folgendes Problem erweitern:

        Ich habe meine Fahrten mit Hilfe des Fahrtenbuches in private (4000km) und dienstliche (27000km) Wege unterteilt. Somit erhalte ich Vorauszahlung gesamt ca. 9600 Euro und Kosten Privat ca. 1300 Euro. Zuviel berechnete Lohnsteuer wären doch dann 8300 Euro, oder?
        Wie kann ich das bei den Werbungskosten angebeben?

        Vielen Dank, wer sich hier die Zeit nehmen würde ;-)

        Kommentar


          #5
          AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

          werbungskosten sind nicht vorauszahlung und auch nicht lohnsteuer.
          man bekommt keine fahrtkosten bzw. werbungskosten erstattet, diese mindern lediglich das zu versteuernde einkommen und daraus resultiert ggf. eine geringere Steuer.

          fuellen sie einfach ihre steuererklärung Anlage N aus. wie genau das geht insbesondere wenn es sich um einen firmenwagen handelt, erklärt ihnen am besten ein steuerberater oder der lohnsteuerhilfeverein.

          Kommentar


            #6
            AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

            Ich hatte schon versucht bei einen Lohnsteuerhilfeverein Antwort zu bekommen, aber ich wollte keine Mitgliedschaft eingehen, nur um eine Auskunft. Das war leider auch nicht einmal auf Honorarbasis möglich.

            Aber heute habe ich herausgefunden, daß die Vorauszahlung als Sachbezug gilt und bei den Werbungskosten als weiter Werbungskosten (Zeile 49) einzugeben ist.
            Hat das schon mal jemand gemacht?

            Kommentar


              #7
              AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

              Überlassung eines Firmenwagens.
              1%-Regelung plus 0,03% Weg Arbeitstätte-Wohnung.
              Fahrtenbuch - 4.000 km privat, 27.000 km dienstlich

              Grundsätzlich wird vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Firmenwagen zur Erfüllung von dienstlichen Aufgaben überlassen. Kosten des Fahrzeuges (Kaufpreis bzw. Leasingsrate, Versicherung, Steuer, Benzin, Reparatur/Wartung) trägt üblicherweise der Arbeitgeber. Da der Arbeitnehmer insoweit nicht mit Kosten belastet ist, kann er auch keine Aufwendungen geltend machen.

              Durch die Besteuerung der Fahrten für Wohnung - Arbeitsstätte bekommt der Arbeitnehmer die Möglichkeit, entsprechende Kosten für diese Fahrten geltend zu machen.
              Für die private Nutzung des Kfz wird gewöhnlich je Monat der Nutzung pauschal 1% des Bruttolistenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung angesetzt, es sei denn, man führt wie oben genannt ein Fahrtenbuch.

              Was hat der Arbeitgeber für die private Nutzung besteuert?
              Geht er nach der 1% Methode vor und hat man tatsächlich aber weniger Kosten "verursacht", wäre bei der Steuererklärung entsprechend die Differenz geltend zu machen.

              Kommentar


                #8
                AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

                Mein arbeitgeber hat die volle Private Nutzung besteuert. Einmal mit 1% KFZ-Nutzung und dann KFZ-Nutzung Wohnung-Arbeit. Einmal ca. 260€ (1%) und 530€ (Whg.Arb.) das macht dann knapp 800€. Auf diese 800€ mußte ich volle Lohnsteuer bezahlen obwohl meine Private Nutzung des KFZs nur 20% (inkl. Whg.-Arb.) entspricht.
                Kann ich diese Differenz dann als weitere Werbungskosten ansetzen?

                Kommentar


                  #9
                  AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

                  imho kann zwar alternativ nach dem fahrtenbuch abgerechnet werden, aber hierbei ist anhand der tatsaechlichen kosten für abschreibungen, unterhalt, sprit etc. auch erstmal zu ermitteln, wieviel der einzelne kilometer für das Fzg wirklich kostet und daraus resultierend wie hoch die tatsaechlich verursachten privaten Kosten sind. daraus erst entsteht dann wohl die differenz zur 1%-Methode.

                  das man dies einfach ueber die 0,30 cent km-pauschale rechnen kann, glaube ich eher nicht. fraglich duerfte auch sein, ob und wie die heimfahrten noch in diese differenz passen bzw. ob man die dann noch als pendler-pauschale unterbringt etc.

                  ich empfehle nochmal den mitgliedsbeitrag fuer den lohnsteuerhilfeverein zu investieren.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

                    Ein Arbeitgeber stellt einen Firmen-Pkw zur Verfügung. Der Arbeitnehmer darf damit auch von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück fahren. Andere Arbeitnehmer müssen für diese Fahrt bezahlen. Um alle Arbeitnehmer steuerlich gleichzustellen, wird die Leistung -kostenlose Fahrt- besteuert. Im Gegenzug darf der Arbeitnehmer mit Firmenwagen dann natürlich auch die Entfernungspauschale geltend machen.

                    Alleine im Bereich "private Nutzung" ist ein Kostenabzug denkbar. Wenn der Arbeitgeber bescheinigt, dass für den Pkw z.B. 10.000 € Kosten im Jahr 2009 angefallen sind, man pauschal für die private Nutzung 4.000 € beim Arbeitnehmer besteuert hat und nach vorliegendem Fahrtenbuch tatsächlich nur 12,9 % Privatanteil vorliegt, wäre für die Differenz (4.000 Besteuert, 1.290 € tatsächlich für Privatanteil anzusetzen) ein Werbungskostenabzug möglich.

                    Ohne Bescheinigung vom Arbeitgeber hat man nach meinem Verständnis keine Chance, etwas geltend zu machen.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

                      @aron: auch wenn ich nicht der eigentliche Fragesteller bin, danke fuer die Antwort!
                      ich will dazu aber nochmal an Hand des Beispiels von dreloba nachhaken, ob ich das jetz wohl auch verstanden habe ;-)

                      anhand seiner zahlen muesste sein wagen einen listenpreis brutto von rund 26000 euro haben und er wohnt somit ca 68 km von seiner arbeitstaette entfernt.
                      rechnet man aufs jahr die taegliche fahrt abzgl. urlaub etc. (~200Tage) sind das vermutlich die 27000km, also die mehr oder minder 'dienstlich' verursachten?

                      über die pendlerpauschale holt er von den 12x530 euro aus der 0,03% regel für die heimfahrten also bei (zB) 200 arbeitstagen im jahr schon 4080 euro als werbungskosten wieder rein, die restlichen 2280 an dieser Stelle muss er versteuern, aber dafuer hat er ja auch keinerlei kosten durch das auto...

                      nur seine 4000 privaten KM, kann er dann anhand der darauf entfallenden (~13%) tastaechlichen kosten (bescheinigt durch den AG) den 260 Euro monatlich aus der 1%-regelung gegenüber stellen?
                      ergo bei 10000 Euro gesamtkosten wie in deinem beispiel, entfallen ~1300 euro auf die privatfahrten, es ergibt sich mithin zu den 12x260 also eine differenz von 1820 die man als werbungskosten noch loswerden kann (nat. unter der voraussetzung fahrtenbuch und nachweis der tatsaechlichen kosten durch den AG)?

                      wie gesagt hier nur eine verstaendnisfrage für mich, insbesondere zur abgrenzung der heimfahrten und deren versteuerung, zu den privaten fahrten ;-)

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

                        Es ist schon richtig das ich keinerlei extra Kosten für das Auto habe, nur eben die 350€ pro Monat die als Lohnsteuer abgehen. Dafür habe ich aber auch kein Auto nach drei Jahren.
                        Da sollte man auch noch bedenken.
                        Ich lass mich mal überraschen wie das der Finanzbeamte sieht und dann sehen wir weiter. Danke für euere Mitarbeit.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

                          aber das mit den 350 euro passt ja so nicht, allein über die pendlerpauschale und co kannst du das ja deutlich druecken, ich würde sagen selbst beim spitzensteuersatz auf weniger als 150 euro monatlich.
                          denke dafuer haetten gern einige nen auto samt versicherung und sprit, auch wenn es ihnen nach drei jahren nicht gehört.
                          und das du nicht neben der pendlerpauschale nochmal die komplette differenz zur privatnutzung absetzen kannst, sollte auch klar sein, wär ja doppelt.

                          ansonsten duerfte gelten: wer viel steuern zahlt, verdient auch viel - verzeih also, wenn sich bei den meisten das mitleid in grenzen halten duerfte. ;-)

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

                            Es wird gewöhnlich pauschal vom Arbeitgeber für Wohnung-Arbeitsstätte besteuert. Egal, ob der Arbeitnehmer 1 Tag oder 30 Tage im Kalendermonat gefahren ist.
                            Beispiel: 30.000 Bruttolistenpreis Pkw x 0,03 % x 30km = 270 € (je Monat)

                            Die Bescheinigungen vom Arbeitgeber sollten an Daten enthalten:
                            Dienstliche Fahrten: 13.800 km
                            Wohnung - Arbeitsstätte: 13.200 km (220 Tage x 60 km hin + zurück)
                            Privatfahrten: 4.000 km (12,9% Anteil)
                            Gesamtkosten Pkw in 2009: 10.000 €
                            Bruttolistenpreis Pkw: 30.000 €

                            Dienstliche Fahrten sind für die Steuererklärung nicht relevant, da keine Kosten vom Arbeitnehmer getragen werden. Wohnung - Arbeitsstätte sind pauschal besteuert, egal wie oft tatsächlich gefahren worden ist. Sofern kein §40 EStG - Pauschalierung der Lohnsteuer vorliegt, dann wird`s nämlich schwieriger.

                            Arbeitgeber hat für die private Nutzung besteuert:
                            1% von 30.000 x 12 Monate = 3.600 €

                            31.000 km Gesamtleistung, 10.000 € Kosten = 32 Cent/km
                            10.000 € x 12,9% = 1.290 € oder alternativ
                            4.000 km x 0,32 = 1.280 € (10€ Rundungsfehler, vernachlässigbar)

                            3.600 -1.280 = 2.320 zuviel besteuert.

                            Ergebnis:
                            Dienstliche Fahrten: -
                            Wohnung - Arbeitsstätte: 1.980 € Entfernungspauschale (220 Tage, 30km, 0,30 €)
                            Privatfahrten: 2.320 € Werbungskosten
                            Zuletzt geändert von Aron; 22.03.2010, 13:57.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

                              Ich dachte, ich hätte es verstanden, aber nach der eigentlich so ausführlichen Erläuterung (Danke für deine Mühe Aron) sind die Klarheiten wieder beseitigt. Nun bleibt mir wohl nur der Gang zum Fachmann.
                              Kennt jemand einen Steuerberater in der Nähe von 01561 (Umkreis 20Km) der mir in diesem Fall helfen könnte? Scheint ja nicht so alltäglich zu sein, weil die Dame vom Finanzamt hatte solch einen Fall auch noch nicht.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X