Ich habe eine Bescheinigung vom Arbeitgeber über die Berechnung des geldwerten Vorteils durch die Überlassung eines Firmenwagens bekommen. 1%-Regelung plus 0,03% Weg Arbeitstätte-Wohnung.
Es wurde eine Summe genannt, die im Steuer-Brutto enthalten ist.
Meine Fragen dazu:
Kann ich meine gefahrenen km Wohnung-Arbeitsstätte angeben?
Wo trage ich die Summen aus dieser Bescheinigung überhaupt ein, weil ja da steht, im Steuerbrutto enthalten?
Es wurde eine Summe genannt, die im Steuer-Brutto enthalten ist.
Meine Fragen dazu:
Kann ich meine gefahrenen km Wohnung-Arbeitsstätte angeben?
Wo trage ich die Summen aus dieser Bescheinigung überhaupt ein, weil ja da steht, im Steuerbrutto enthalten?
Kommentar