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Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

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    #46
    AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

    Hallo,

    eine kurze Verfahrensfrage. Kann das Finanzamt die Vorlage von jeder Quittung, jedem Tankbeleg und jeder anderen Rechnung verlangen oder reicht da nicht eine Bescheinigung des Arbeitgebers aus, denn der wird ja auch vom Betriebsstättenfinanzamt kontrolliert? Wenn das wirklich so ist, kann man die Fahrtenbuchmethode ja gleich vergessen, welcher Arbeitgeber kann denn das mal eben für (wie in unserem Fall) 45 Firmen PKW´s durchführen. Danke für die kurze Info!

    flynnpower

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      #47
      AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

      Nein, das FA kann nicht die Vorlage der Belege verlangen, da du diese nicht hast sondern nur der AG.
      Was verlangt werden kann und auch wird ist eine Bescheinigung des AG über die insgesamt für den Firmenwagen angefallenen Kosten.

      Anhand der tatsächlichen Kosten und den insgesamt gefahren Kilometern wird ermittelt wie teuer der gefahrene Kilometer war.
      Mit diesem Satz wird berechnet wie teuer deine Privatfahrten sowie die Fahrten Whg-Arbeitsstätte waren. Dieses Ergebnis wird mit dem versteuerten geldwerten Vorteil verglichen und wenn dieser höher ist, kann die Differenz als WK berücksichtigt werden.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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        #48
        AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

        Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
        Nein, das FA kann nicht die Vorlage der Belege verlangen, da du diese nicht hast sondern nur der AG.
        Was verlangt werden kann und auch wird ist eine Bescheinigung des AG über die insgesamt für den Firmenwagen angefallenen Kosten.

        Anhand der tatsächlichen Kosten und den insgesamt gefahren Kilometern wird ermittelt wie teuer der gefahrene Kilometer war.
        Mit diesem Satz wird berechnet wie teuer deine Privatfahrten sowie die Fahrten Whg-Arbeitsstätte waren. Dieses Ergebnis wird mit dem versteuerten geldwerten Vorteil verglichen und wenn dieser höher ist, kann die Differenz als WK berücksichtigt werden.
        Hallo Beamtenschweiß,

        danke erstmal für deine Bestätigung, denn genau das war auch meine Meinuung, aber die neue Mitarbeiterin im Finanzamt ist, sagen wir mal, hartnäckig. Obwohl im letzten Jahr die Prozedur schon durchgelaufen ist (damals reichte die AG Bescheinigung noch) und sich eigentlich nichts grundsätzliches geändert hat (selbes Auto, selber Tätigkeitsbereich, etwa derselbe Anteil Privat gefahrener Kilometer) sollte es in diesem Jahr eigentlich reichen, den km Satz vom letzten Jahr mit den in diesem Jahr gefahrenen km zu multiplizieren und dann gegenzurechnen. Aber nichts da, die gute Frau verlangt jede Tankquittung, jede Reparaturrechnung, jeden Leasingbeleg, einfach alles. Meine Frage deshalb, steht da evtl. in irgend einer BMF Mitteilung oder einer Durchführungsbestimmung was genaues beschrieben,
        Mein AG führt ja wie vorgeschrieben für jeden PKW eine eigene Kostenstelle, die Belege kommen doch aber nie für ein Auto separat (Steuer, Leasing, Tankkartenabrechnung) das kommt doch alles in Summe, wer will denn das händisch für über 40 Autos auseinanderpuzzeln.
        Ein Hinweis auf eine belastbare Quelle für die Durchführung wäre wirklich hilfreich.
        Danke!

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          #49
          AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

          Ich würde da mal ein klärendes Gespräch mit der Mitarbeiterin führen oder ggf. auch mit deren Vorgesetzten.

          Die Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung über die angefallenen Kosten ist ausreichend. Es muss aber für jedes Jahr eine neue Bescheinigung vorgelegt werden, die Bescheinigung aus dem Vorjahr ist nicht ausreichend. Weiterhin muss auch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vorliegen, welches ebenfalls für das jeweilige Jahr geführt sein muss.

          Eine offizielle / öffentliche Quelle habe ich leider grad nicht greifbar, müsste aber problemlos im WWW zu finden sein.
          Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 27.11.2014, 07:52.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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            #50
            AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

            Hallo,
            ich hoffe ich habe einen gelichgelagerten Fall nicht überlesen.
            Ich habe ebenfalls einen Firmenwagen nach der 1 % + 0,03 % -Version. Die 0,03 % beziehen sich ja auf die km zu meinem "Hauptarbeitsplatz".
            Wie geben ich nun die Kilometer richtig an, wenn ich in anderen Niederlassungen der Firma bin (Meetings etc.), oder bei Kunden vor Ort (auch mehrtägig) zu tun habe?
            Gebe ich dabei pauschal immer die Strecke zum Hauptarbeitsplatz an, da die 0,03 % ja auch pauschal veranschlagt werden, oder gebe ich da die tatsächlich angefallenen km zum Kunden etc. an?
            Wenn ich die tatsächlich angefallenen km angeben müsste, würde dann zusätzlich noch ein Unterschied zwischen Niederlassungen des AG und dem Kunden gemacht werden?
            Sollten die km an diesen Tagen gar nicht auftauchen würden bei mir, bei ca. 60 - 70 Tagen außer Haus, etliche tausend km unter den Tisch fallen, die ich ja bereits versteuert habe.
            Ich hoffe ich konnte mein Problem verständlich dar legen.
            Ich habe den Firmenwagen erst seit März und schätze den Fahrtaufwand auf ca. 65 % beruflich und 35 % privat (inkl. Fahrten ins Büro).

            Herzlichen Dank schonmal!

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              #51
              AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

              Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
              Ich würde da mal ein klärendes Gespräch mit der Mitarbeiterin führen oder ggf. auch mit deren Vorgesetzten.

              Die Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung über die angefallenen Kosten ist ausreichend. Es muss aber für jedes Jahr eine neue Bescheinigung vorgelegt werden, die Bescheinigung aus dem Vorjahr ist nicht ausreichend. Weiterhin muss auch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vorliegen, welches ebenfalls für das jeweilige Jahr geführt sein muss.

              Eine offizielle / öffentliche Quelle habe ich leider grad nicht greifbar, müsste aber problemlos im WWW zu finden sein.
              Thread schliessen, ignorieren oder antworten?
              Februar bis September sind mehr als 2 Monate...

              https://www.elster.de/anwenderforum/...s-sie-betrifft
              Zuletzt geändert von stiller; 14.12.2014, 17:56. Grund: mehr als 2 Monate
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                #52
                AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

                Hallo,

                >>>https://www.elster.de/anwenderforum/...s-sie-betrifft

                Was soll dieser Link? Der Thread ist doch schon zu (und zwar bereits nach 0,05 Monaten, warum eigentlich???), sowas liest man nicht.

                Stefan

                PS: Wenn dieses - völlig inakzeptable(!!!) - Threadschließen jetzt auch hier im ElsterForum Einzug hält werde ich mich wohl oder übel zurückziehen müssen (eine Grundregel von mir ist übrigens: Ich antworte keinem Fragesteller, der schon mal einen Thread geschlossen hat - ich führe da eine Liste).
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #53
                  AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

                  @stonebay

                  Du gibst in deiner Steuererklärung nur Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an, für die Tage wo du tatsächlich in die Firma gefahren bist.

                  Deine übrigen beruflich veranlassten Fahrten (andere Filialen des AG, Kunden, etc.) haben in der Erklärung nichts zu suchen, da du durch die Nutzung des Firmenwagens hierfür keinen Aufwand hattest.

                  Eine Korrektur des versteuerten geldwerten Vorteils kann im Rahmen der Einkommensteuererklärung im Übrigen nur dann erfolgen, wenn du für den Firmenwagen ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führst.

                  Für weitere Fragen konsultieren Sie bitte einen steuerlichen Berater oder ihr Finanzamt.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
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                    #54
                    AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

                    Hallo!!
                    das Thema Geldwerter Vorteil und Firmenwagen ist für mich komplett neu, deswegen hoffe ich, dass ihr mir helfen könnt. Für die Steuererklärung 2015 bin jetzt nämlich das erste Mal damit konfrontiert. Die Lohnsteuererklärung sieht aus wie immer, deswegen frage ich mich jetzt muss ich überhaupt was angeben? Normalerweise gebe ich keine Kilometerpauschale an, weil der Weg zu Arbeit sich eh nicht lohnt (5Km), alle sonstigen Ausgaben werden vom Arbeitgeber 1 zu 1 ersetzt.
                    Also inwiefern muss ich den Wagen nun angeben?
                    Vielen Dank!!!

                    Kommentar


                      #55
                      AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

                      Wenn der Arbeitgeber die Nutzung des Firmenwaagens schon versteuert hat, dann brauchst du nichts mehr besonderes eintragen, weil die Nutzung im Bruttoarbeitslohn schon enthalten sein sollte.
                      Mfg

                      Kommentar


                        #56
                        AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

                        Hallo MSchw,

                        wenn dein Arbeitgeber dir alles 1 zu 1 ersetzt -> wo sollen da noch Werbungskosten herkommen.

                        Tschüß

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                          #57
                          AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

                          Es könnte höchstens sein, dass der geldwerte Vorteil den dein AG für die private Nutzung versteuert zu hoch ist und daher eine Kürzung des BAL in Betracht kommt.

                          Dies ist allerdings ein Thema für einen steuerlichen Berater und kann dir hier nicht weiter beantwortet werden bzw. wurde hier im Forum soweit als möglich bereits erörtert (Suchfunktion).
                          Mit freundlichen Grüßen

                          Beamtenschweiß
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                            #58
                            AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

                            Guten Tag!

                            Da meine Frage 100% die Überschrift trifft, hänge ich mich mal hier dran:
                            das ist heute meine erste selbgemachte Steuererklärung *yeah und das gleich mit dem Elsterformular.
                            2016 habe ich ein halbes Jahr an einem festen Ort ohne Firmenwagen gearbeitet -> das war einfach zum ausfüllen
                            ab Juli Aussendiesnt mit Firmenwagen 1% Regelung. Den Wagen nutze ich fast gar nicht Privat (dürfte weniger als 1% der Fahrleistung entsprechen, quasi nur "on the way Strecken") und ist auch noch bis unters Dach voll mit Material des AGs. Privat fahre ich tatsächlich noch ein Kombi und Urlaub mit Wohnmobil. Ich führe ein Fahrtenbuch.
                            Nun habe ich als zweite "Erste Arbeitsstätte" meine neue Fa eingegeben. Aber wie trage ich den nun ein, die monatl 1% Kosten ein? Damit es entsprechend gegengerechnet werden kann. Fahrleistung dienstl in dem Halbjahr 33.000 KM/Privat 700km.

                            Vielen Dank für die Hilfe!

                            LG
                            Sandra

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                              #59
                              AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

                              Das kannst du so einfach gar nicht eintragen!

                              Der geldwerte Vorteil aus der sog. 1%-Regelung steckt in deinem versteuertem Bruttogehalt, das unter Nummer 3 deiner Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen ist.

                              Wie hoch der versteuerte Sachbezug im Jahr 2016 war, siehst du entweder aus deiner Lohnabrechnung für Dezember, wenn dein AG die Beträge dort getrennt aufgeführt und die Jahreswerte ebenfalls ausgewiesen hat
                              oder du lässt dir den Wert vom Lohnbüro bescheinigen. Die Bescheinigung wirst du für das Finanzamt ohnehin brauchen

                              Wenn du tatsächlich ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt hast, musst du den Eintrag deines Bruttolohns korrigieren, also den bei der Lohnsteuer berücksichtigten Sachbezug abziehen und den geringeren Sachbezug
                              nach deinem Fahrtenbuch hinzurechnen.

                              Für die Sachbezugsberechnung musst du allerdings alle Autokosten genau wissen, auch die AfA bzw. die Leasingrate. Die Kosten sind inklusive Umsatzsteuer in Ansatz zu bringen.
                              Das Finanzamt will die Berechnung zur Ermittlung des Sachbezugs auch sehen und normalerweise auch das Fahrtenbuch.

                              Eigentlich ist das kein Thema, das ElsterFormular betrifft!
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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