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Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

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    #16
    AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

    ich finde das sehr uebersichtlich, du musst doch jetzt nur noch deine werte bei den km-angaben im beispiel von aron einsetzen und benötigst natuerlich vom AG die angefallenen Kosten des PKW und den bruttolistenpreis (sowie besagte bescheinigung darueber, die wird das FA eh haben wollen).

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      #17
      AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

      Ich hätte ja verstanden wenn ich für meine Dienstfahrten die pauschal versteuerten Kosten zurückbekommen würde aber für die Privatfahrten? Muss ich denn nicht den geldwerten Vorteil "bezahlen" wenn ich das Auto privat nutze?
      Oder anders, ich wurde pauschal versteuert weil der Arbeitgeber annimmt dass ich jeden Tag Wohnung Arbeitsstätte fahre, aber die Arbeitsstätte sind drei verschiedenen Kunden mit ca. 58-60 km Entfernung von zu Hause aus. Somit ist es doch jedes Mal Auswärtstätigkeit also dienstlich und keine Privatfahrt Wohnung/Arbeitsstätte. Müsste da nicht die Rechnung von Aron 10000€ (Gesamtkilometer) - 1.280 € (Privatfahrten) sind dann 8120€ zu viel versteuert?

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        #18
        AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

        hmmm... du meinst also, du hattest gar keine heimfahrten, machst also keine pendlerpauschale geltend und muesstest somit insgesamt die 0,03% gar nicht versteuern bzw. wieder abgezogen bekommen, da es eine derartige nutzung des PKW nicht gab.
        keine schlechte idee, da es dich jedenfalls besser stellen wuerde, als eben die pendlerpauschale anzusetzen ;-)
        aber ob das so anerkannt wird? ich denke mal: steuerberater fragen!

        ich wuerde im uebrigen in der aufstellung immer schoen zwischen den heimfahrten und der restlichen privatnutzung und der jeweils dazugehörigen versteuerung trennen, die summen zusammenfassen sorgt nur fuer verwirrung.

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          #19
          AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

          Ja genau das meine ich zuminndest sollte ich nur fürdie Privatfahrten bezahlen. Aber ob das anerkannt wird ist eben fraglich. Die nette Dame vom Finanzamt hatte solchen Fall eben auch noch nicht. Sie hat mich aber gleich auf die Einspruchsfrist hingewiesen;-)

          Gute Idee mit der Trennung der Heimfahrten/Diensfahrten und Privattouren ich werde das nochmal genauer aufschlüsseln und alle Daumen drücken.
          Steurberater probier ich parallel.

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            #20
            AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

            Die Nutzung vom Firmenwagen wird steuerlich zerlegt.
            1) Private Nutzung
            2) Wohnung - Arbeitsstätte
            3) Dienstliche Fahrten
            4) Fahrten des Arbeitnehmers zur Erzielung anderer (eigener) Einkünfte

            1) 1% Regelung oder Nachweis der tatsächlichen privaten Fahrten, Gesamtfahrtleistung, Private Fahrtleistung, Gesamtkosten, Bruttolistenpreis - nur wenn diese Angaben bekannt sind, kann man auch ausrechnen was gegebenenfalls vom Arbeitgeber zuviel pauschal besteuert wurde. Wie es berechnet wird, siehe ältere Posts oben. ^^

            2) Die Lohnsteuerrichtlinien zum §8 Einkommensteuergesetz besagen "Es ist unerheblich, ob und wie oft im Kalendermonat das Kfz tatsächlich zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt wird; der Ansatz des pauschalen Nutzungswerts hängt allein davon ab, dass der Arbeitnehmer das Kfz zu Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte nutzen kann. Urlaub + Krankheit sind bereits pauschal berücksichtigt".

            Wenn man regelmäßig von Zuhause zum Kunden fährt, hat man sofort eine Dienstliche Fahrt, Fahrtkosten dafür sind nicht abzugsfähig weil man keine Kosten dafür trägt. Mangels tatsächlicher Fahrt Wohnung zur Arbeitsstätte entfällt dann leider auch die Abzugsmöglichkeit der Entfernungspauschale Wohnung - Arbeitsstätte. Der Einsatzort beim Kunden ist KEINE regelmäßige Arbeitsstätte.

            Sollte man auch nur ein paar Mal im Monat Wohnung - Arbeitsstätte zurücklegen, hat man meines Erachtens keine Chance, von dieser Besteuerung wegzukommen. Liegen diese Fahrten nicht vor, bleibt nur ein sehr tiefer Blick über Google ins Gesetz/in die Rechtsprechung bzw. ein Termin beim Steuerberater.

            3) Keine Kosten, keine Besteuerung, keine Abzugsmöglichkeit

            4) Brauchen wir glücklicherweise nicht tief erörtern. Wenn der Arbeitnehmer den Firmen-Pkw nutzt um seine selbst vermietete Ferienwohnung auf Sylt aufzusuchen, wo er z.B. Reparaturen ausführt, dann dürfen die Fahrtkosten nicht geltend gemacht werden, weil er für diese Fahrt nichts bezahlt und diese Nutzung keine "1) Private Nutzung" ist.

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              #21
              AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

              Vielen Dank Aron, jetzt hats klick gemacht.

              Hab die Steuererklärung fertig gemcht alles rübergeschickt. Mal sehen was rauskommt;-)

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                #22
                AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

                Hallo ARON,
                klare steuerliche Hinweise in dieser Hinsicht!

                Wenn AG "mitspielt", dann hat Fahrtenbuchmethode Steuereinsparmöglichkeiten parat:
                Wichtig: Der AG hat die Pflicht, auf Verlangen des AN sämtliche KFZ-Kosten zur Verfügung zu stellen! Ob dann die Kündigung kommt? Wer hat das so schon einmal durchgezogen? Das Ergebnis wäre sehr interessant!

                Steuerexperten (LStH-Verein bzw. St-Berater)sind in den meisten Fällen sehr kreativ; leider fassen es die Mitglieder/Mandanten als Schikane auf, solche Angaben zu liefern bzw. überhaupt zu erläutern. Wenn dann dem AN noch steuerfreie Verpflegungspauschalen vom AG gezahlt werden, und das nun auch noch durch die Mitglieder/Mandanten nachgewiesen werden muss, hört bei denen der Spaß auf! Ich empfehle dann diesen Mitgliedern/Mandanten, auf unsere steuerlichen Dienste zu verzichten. Die Arbeitszeit, die für solche "Kunden" vertrödelt wird, kann ich jedenfalls besser verwenden.

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                  #23
                  AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

                  ich habe auch noch einige Frage an die Experten....

                  1. Welcher Betrag ist Ausgangsbasis? Gefunden habe ich beispielsweise.. Navi ist genauso zu versteuern wie Sonderlack, Winterreifen und Freisprecheinrichtung dagegen nicht.

                  Wo findet man ggfs. eine weitergehende Aufstellung zum Zubehör?

                  2. Was ist mit der eingebrachten Anschaffungskostenbeteiligung des Mitarbeiters?
                  Beispiel
                  Listenpreis einschl. MWST soll 28.000 € sein.
                  Kaufpreis nach Abzug von Rabatt + MWST 21.000 €
                  Arbeitgeber zahlt 18.000 €, Mitarbeiter muss 3.000 selber zahlen, wird einmalig am laufenden Gehalt einbehalten.
                  Wie läuft die Versteuerung??
                  Was is tmit Überfühurngs- und Zulassungskosten? Werde diese berücksichtigt??

                  3. zum 0,03 % Zuschlag für den (angenommenen)Weg zur Arbeit habe ich einige Urteile gefunden. Relevant vielleicht für Personen ohne permanenten Arbeitsplatz, wie z.B. Vertreter, Bauleiter, Architekten, die manchmal nur einen Tag im Monat (oder noch seltener) im Betrieb sind. Hier hat der BFH entschieden, dass die Zuschlagsbesteuerung nur für die Tage relevant sind, für die auch eine tatsächliche Fahrt zur "Arbeit/Dienststelle" erfolgt.
                  Vom Finanzministerium soll es Nichtanwendungserlasse geben, obwohl weitere Finanzgerichte in Hessen + Köln sich der BFH Auffassung angeschlossen haben.
                  Gibt es weitere Rechtsprechung oder ein Abschluss oder weitere konkrete Fakten?

                  4. Meines Wissens ist der geldwerte Vorteil auch sozialversicherungspflichtig.Muss dann ggfs. eine Rückerstattung der SV Beiträge geltend gemacht werden. Wer hat Erfahrung zu diesem Thema??

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                    #24
                    R 31 (9-10) LStH 2007
                    Bewertung der Sachbezüge (§ 8 Abs. 2 EStG)
                    Gestellung von Kraftfahrzeugen

                    Absatz 9, Auszug:
                    ... Listenpreis im Sinne der Sätze 1 bis 3 ist - auch bei gebraucht erworbenen oder geleasten Fahrzeugen - die auf volle hundert Euro abgerundete unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers für das genutzte Kraftfahrzeug im Zeitpunkt seiner Erstzulassung zuzüglich der Kosten für - auch nachträglich eingebaute - Sonderausstattungen (z. B. Navigationsgeräte, Diebstahlsicherungssysteme) und der Umsatzsteuer; der Wert eines Autotelefons einschließlich Freisprecheinrichtung sowie der Wert eines weiteren Satzes Reifen einschließlich Felgen bleiben außer Ansatz. ...

                    ... Zahlt der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber für die Nutzung des Kraftfahrzeugs ein Entgelt, so mindert dies den Nutzungswert. 2 Dabei ist es gleichgültig, ob das Nutzungsentgelt pauschal oder entsprechend der tatsächlichen Nutzung des Kraftfahrzeugs bemessen wird. 3 Zuschüsse des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten können im Zahlungsjahr ebenfalls auf den privaten Nutzungswert angerechnet werden; in den Fällen der Nummer 2 gilt dies nur, wenn die für die AfA-Ermittlung maßgebenden Anschaffungskosten nicht um die Zuschüsse gemindert worden sind. 4 Zuschussrückzahlungen sind Arbeitslohn, soweit die Zuschüsse den privaten Nutzungswert gemindert haben. ...

                    - Zitatende -

                    Es gibt diverse offene Verfahren hinsichtlich der Ansetzbarkeit des Bruttolistenpreises, in wie weit dieser überhaupt zu Grunde gelegt werden darf. Die Verwaltung hält derzeit aber uneingeschränkt an der bisherigen Regelung fest.

                    Tatsächliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb des Fahrzeugs durch den Arbeitgeber sind nicht relevant. Führt ein Arbeitnehmer jedoch ein Fahrtenbuch und ist der Arbeitgeber bereit eine entsprechende Bescheinigung mit allen nötigen Daten zur Verfügung zu stellen, können derartige Kosten (über die Abschreibung, da Anschaffungsnaher Aufwand) geringfügige Auswirkungen auf die Besteuerung haben.

                    Aus einem Aufsatz über die Besteuerung bei Zuzahlung:
                    Zuzahlung an die Anschaffungskosten mindern den Nutzungswert.
                    50.000 € Pkw am 02.01.11 gekauft, 10.000 € davon vom Arbeitnehmer getragen
                    8 Jahre Nutzungsdauer

                    50.000 x 1% x 12 Monate = 6.000 € Nutzungswert

                    2011: Nutzungswert von 6.000 € ist um 6.000 € zu mindern
                    2012: Nutzungswert von 6.000 € ist um 4.000 € zu mindern


                    Von Sozialversicherung habe ich leider absolut keine Ahnung.
                    Noch der obligatorische Hinweis - Die Auszüge und Hinweise sind keine Feststellungen, die das Finanzamt in irgend einer Weise binden. Ehe man jetzt darauf basierend Erstattungen erwartet oder Investitionen tätigt, sollte man lieber noch mal einen "richtigen Steuerberater" konsultieren. Das Thema ist nunmal ziemlich komplex und alle Möglichkeiten hier abzubilden - dann bräuchten wir vermutlich noch ein weiteres Forum.

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                      #25
                      AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

                      Herzlichen Dank für die zahlreichen Informationen.
                      Nun blicke ich etwas besser durch.

                      Wenn man bedenkt, dass heute fast jeder Kunde einen Rabatt beim Autohersteller bekommt, ist sicherlich der Bruttolistenpreis etwas überholt....

                      Bruttolistenpreis und kein regelmäßiger Arbeitsort - also wenn es soweit ist, Widerspruch einlegen und sich den bisherigen Verfahren anschließen.

                      Auch bei der Sozialversicherung muss man dann im Nachhinein tätig werden, um Sozialversicherungsbeiträge zu sparen; In der Regel orientiert man sich bei der Pauschalversteuerung von Firmenkfz an der steuerlichen Festsetzung.
                      Wird über den EinkommensteuerBX etwas von der bisherigen Versteuerung zurückerstattet, wird wohl kaum ein Arbeitnehmer an die SV denken. Wer unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, kann sicherlich ein paar Euronen sparen!

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                        #26
                        AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

                        Hallo,

                        was ist wenn man kein Fahrtenbuch führen brauch?

                        Also die 1% Versteuerung greift?

                        Bin ausschließlich im Außendienst - fahre täglich von zu Hause aus zu den Kunden - habe so gesehen keine regelmäßige Arbeitsstätte.

                        Mtl. wird Betrag X auf das Brutto aufgeschlagen, mitversteuert und vom Netto wieder abgezogen.

                        Kann ich diesen Mtl. Betrag X als Werbungskosten unter Zeile 49 eintragen?

                        Gruß

                        bittehelftmir

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                          #27
                          AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

                          Wenn keine regelmäßige Arbeitsstelle vorliegt, wird diese auch nicht zusätzlich als geldwerter Vorteil besteuert. Im Gegenzug können Sie auch keine Entfernungspauschale nutzen. Aus den Fahrten zu den Kunden entstehen Ihnen keine Kosten. Mit der 1% versteuerung "bezahlen" Sie das Recht auf private Nutzung. Dieser geldwerte Vorteil (iHv 1%) ist also nicht als Werbungskosten absetzbar.
                          mfg. - Kent

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                            #28
                            AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

                            Danke Ihnen für die rasche Info.
                            Habe das mal anhand vers. Online-Rechner durchgerechnet und es kommen rund 150Euro heraus die ich netto weniger habe im Vergleich zu wenn ich garkeinen Firmenwagen hätte - so gesehen ist das sicher ein Vorteil (denn für 150Euro kann man heutzutage wohl kaum privat ein Pkw im Monat halten).
                            Was mich noch interessiert:
                            -Mit FW gehen ca.100Euro LST runter, ohne nur 50Euro.
                            -Mit FW gehen ca.250Euro RENTENVERS. runter, ohne nur 200Euro.
                            Ähnliches bei KV und PFLEGEV, nur sind es dort 10-20Euro unterschied.
                            So kommen also im Endeffekt die ca.150Euro weniger netto zustande - richtig?
                            Gruß
                            bittehelftmir

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                              #29
                              AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

                              Der Firmenwagen ist eine Sachleistung des Arbeitgebers, die als geldwerter Vorteil dem Bruttoeinkommen zugeschlagen, aber nicht ausgezahlt wird. Damit erhöht sich aber die Bemessungsgrundlage für Steuer und Sozialversicherungen. Die Wirkung kann man hier gut nachrechnen:

                              http://www.n-heydorn.de/gehaltsrechner.html
                              (Als geldwerten Vorteil ist 1% vom Fahrzeugpreis anzugeben)
                              mfg. - Kent

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                                #30
                                AW: Geldwerter Vorteil - Firmenwagen - wo eintragen?

                                Hallo,
                                ich bin das, was man verzweifelt nennt :-(
                                Seit Juni letzten Jahres bin ich im Außendienst tätig und habe einen Firmenwagen, der mit der 1%-Regelung versteuert wird, zusätzlich versteuere ich regelmäßige Fahrten ins Büro, wobei ich im vergangenen Jahr ganze 35 Mal dieses aufgesucht habe.
                                Da mir gesagt wurde, dass ein Fahrtenbuch sich lohnt, führe ich eins. Im vergangenen Jahr fuhr ich ca. 19.000km geschäftlich, knapp 3.000km privat und 3.200km von Wohnung zur Arbeitsstätte, habe aber offensichtlich viel mehr besteuert, da 1%-Regelung angewandt wurde.
                                Wie kann ich das beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen? :-(
                                Welche Formulare fülle ich aus?
                                Die Errechnung des geldwerten Vorteils von meinem AG ist so verwirrend, dass ich kurz davor bin, Amok zu laufen. Kann mir jemand helfen? :-/
                                Selbst die WISO-Software, von der ich mir eine einfache Unterstützung erwartet habe, gibt diesbezüglich nichts her für Arbeitnehmer.

                                Gruß
                                Googlehupf

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