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    Anlage Unterhalt

    Ich hoffe, jemand kann helfen!

    Mein Sohn lebt mit seiner Lebensgefährtin, die in 2013 außer Elterngeld keine Einnahmen hatte, zusammen.
    Nun wollte er ihren Unterhalt in seiner Steuererklärung in der Anlage Unterhalt geltend machen.
    Bei der Berechnung wird seine Lebensgefährtin aber nicht anerkannt, weil sie nicht mit ihm in gerader Linie verwandt ist.
    Wie kann man das ändern? Denn die Lebensgefährtin in einer eheähnlichen Gemeinschaft ist doch auch unterhaltsberechtigt.

    Dazu habe ich dann noch eine andere Frage, und zwar: könnte er zu dem Grundbetrag auch noch Beiträge für die Krankenversicherung von ihr und der Tochter geltend machen?

    #2
    AW: Anlage Unterhalt

    zur zweiten Frage, ja das kann er. Für das Kind in der Anlage Kind, für die Freundin in der Anlage Unterhalt.

    Die Partnerin ist natürlich nicht verwandt, mit Angaben in Zeile 40 o. 41 sollte das aber kein Problem sein.

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      #3
      AW: Anlage Unterhalt

      Vielen Dank für die schnelle Hilfe. Es hat alles wunderbar geklappt.

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        #4
        AW: Anlage Unterhalt

        Zitat von Manuela 1 Beitrag anzeigen
        Dazu habe ich dann noch eine andere Frage, und zwar: könnte er zu dem Grundbetrag auch noch Beiträge für die Krankenversicherung von ihr und der Tochter geltend machen?
        Das Elterngeld ist auf der Anlage Unterhalt bei den Einkünften und Bezügen auch anzugeben (Elterngeld gilt als Sonstiger Bezug Zeile 51 rechte Spalte).
        Berücksichtigungsfähig, ist dann nur der Unterschied zwischen Höchstbetrag und Elterngeld - 624 Euro.
        Mfg

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