Ich hoffe, jemand kann helfen!
Mein Sohn lebt mit seiner Lebensgefährtin, die in 2013 außer Elterngeld keine Einnahmen hatte, zusammen.
Nun wollte er ihren Unterhalt in seiner Steuererklärung in der Anlage Unterhalt geltend machen.
Bei der Berechnung wird seine Lebensgefährtin aber nicht anerkannt, weil sie nicht mit ihm in gerader Linie verwandt ist.
Wie kann man das ändern? Denn die Lebensgefährtin in einer eheähnlichen Gemeinschaft ist doch auch unterhaltsberechtigt.
Dazu habe ich dann noch eine andere Frage, und zwar: könnte er zu dem Grundbetrag auch noch Beiträge für die Krankenversicherung von ihr und der Tochter geltend machen?
Mein Sohn lebt mit seiner Lebensgefährtin, die in 2013 außer Elterngeld keine Einnahmen hatte, zusammen.
Nun wollte er ihren Unterhalt in seiner Steuererklärung in der Anlage Unterhalt geltend machen.
Bei der Berechnung wird seine Lebensgefährtin aber nicht anerkannt, weil sie nicht mit ihm in gerader Linie verwandt ist.
Wie kann man das ändern? Denn die Lebensgefährtin in einer eheähnlichen Gemeinschaft ist doch auch unterhaltsberechtigt.
Dazu habe ich dann noch eine andere Frage, und zwar: könnte er zu dem Grundbetrag auch noch Beiträge für die Krankenversicherung von ihr und der Tochter geltend machen?
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