Hallo zusammen,
eine Freundin von mir hat nach Rat gefragt bezüglich ihrer Steuererklärung 2013.
Sie hat bis Ende Juli gearbeitet und hat dann ein Beschäftigungsverbot erhalten auf Grund ihrer Schwangerschaft.
Der Kleine kam im November auf die Welt.
Dementsprechend hat sie ab 16.10. bis Ende des Jahres Mutterschaftsgeld bekommen.
Wir haben in der Anlage N das Mutterschaftsgeld/-zuschuss vom Arbeitgeber in Zeile 15 und 27 angegeben.
In Zeile 29 muss dann das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse angegeben werden, richtig?
Vielen Dank für die Hilfe!
eine Freundin von mir hat nach Rat gefragt bezüglich ihrer Steuererklärung 2013.
Sie hat bis Ende Juli gearbeitet und hat dann ein Beschäftigungsverbot erhalten auf Grund ihrer Schwangerschaft.
Der Kleine kam im November auf die Welt.
Dementsprechend hat sie ab 16.10. bis Ende des Jahres Mutterschaftsgeld bekommen.
Wir haben in der Anlage N das Mutterschaftsgeld/-zuschuss vom Arbeitgeber in Zeile 15 und 27 angegeben.
In Zeile 29 muss dann das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse angegeben werden, richtig?
Vielen Dank für die Hilfe!
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