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Laut Steuerberechnung Steuernachzahlung

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    Laut Steuerberechnung Steuernachzahlung

    Hallo zusammen,

    eine Freundin von mir hat nach Rat gefragt bezüglich ihrer Steuererklärung 2013.
    Sie hat bis Ende Juli gearbeitet und hat dann ein Beschäftigungsverbot erhalten auf Grund ihrer Schwangerschaft.
    Der Kleine kam im November auf die Welt.
    Dementsprechend hat sie ab 16.10. bis Ende des Jahres Mutterschaftsgeld bekommen.

    Wir haben in der Anlage N das Mutterschaftsgeld/-zuschuss vom Arbeitgeber in Zeile 15 und 27 angegeben.
    In Zeile 29 muss dann das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse angegeben werden, richtig?


    Vielen Dank für die Hilfe!

    #2
    AW: Laut Steuerberechnung Steuernachzahlung

    Zitat von Naddali Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    eine Freundin von mir hat nach Rat gefragt bezüglich ihrer Steuererklärung 2013.
    Sie hat bis Ende Juli gearbeitet und hat dann ein Beschäftigungsverbot erhalten auf Grund ihrer Schwangerschaft.
    Der Kleine kam im November auf die Welt.
    Dementsprechend hat sie ab 16.10. bis Ende des Jahres Mutterschaftsgeld bekommen.

    Wir haben in der Anlage N das Mutterschaftsgeld/-zuschuss vom Arbeitgeber in Zeile 15 und 27 angegeben.
    In Zeile 29 muss dann das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse angegeben werden, richtig?


    Vielen Dank für die Hilfe!
    Das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse gehört in Zeile 29 der Anlage N (Kennziffer 120).

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      #3
      AW: Laut Steuerberechnung Steuernachzahlung

      Ein Eintrag direkt in Zeile 27 der Anlage N ist gar nicht möglich. Das Eingabefeld ist ausgegraut.

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        #4
        AW: Laut Steuerberechnung Steuernachzahlung

        PS: Anlage Vorsorgeaufwand nicht vergessen!
        Mfg

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          #5
          AW: Laut Steuerberechnung Steuernachzahlung

          @ Naddali,

          Zitat:
          [L. E. Fant
          AW: Laut Steuerberechnung Steuernachzahlung
          Ein Eintrag direkt in Zeile 27 der Anlage N ist gar nicht möglich. Das Eingabefeld ist ausgegraut.] Zitat Ende.

          Begründung:

          Die nachstehend genannten Lohn- / Entgeltersatzleistungen
          sind zwar steuerfrei, sie beeinflussen aber die Höhe der Steuer
          auf den Arbeitslohn und etwaige weitere Einkünfte (Progressionsvorbehalt).

          Haben Sie 2013 von Ihrem Arbeitgeber
          • Kurzarbeitergeld,
          einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld,
          • Ver dienst aus fall ent schädigung nach dem Infektionsschutzgesetz
          • Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz oder
          • Altersteilzeitzuschläge aufgrund der Besoldungs gesetze des
          Bundes und der Länder
          erhalten, ist die Summe der ausgezahlten Beträge in Ihrer
          Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 15 ausgewiesen.
          Zuletzt geändert von ; 31.08.2014, 15:04. Grund: Schreibfehler verbessert

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            #6
            AW: Laut Steuerberechnung Steuernachzahlung

            Zitat von Hagen-Gronert Beitrag anzeigen
            @ Naddali,

            Zitat:
            [L. E. Fant
            AW: Laut Steuerberechnung Steuernachzahlung
            Ein Eintrag direkt in Zeile 27 der Anlage N ist gar nicht möglich. Das Eingabefeld ist ausgegraut.] Zitat Ende.

            Begründung:

            Die nachstehend genannten Lohn- / Entgeltersatzleistungen
            sind zwar steuerfrei, sie beeinflussen aber die Höhe der Steuer
            auf den Arbeitslohn und etwaige weitere Einkünfte (Progressionsvorbehalt).

            Haben Sie 2013 von Ihrem Arbeitgeber
            • Kurzarbeitergeld,
            einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld,
            • Ver dienst aus fall ent schädigung nach dem Infektionsschutzgesetz
            • Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz oder
            • Altersteilzeitzuschläge aufgrund der Besoldungs gesetze des
            Bundes und der Länder
            erhalten, ist die Summe der ausgezahlten Beträge in Ihrer
            Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 15 ausgewiesen.
            @Hagen-Gronert:
            Das Ob war ja nicht die Frage, sondern das Wie!
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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              #7
              AW: Laut Steuerberechnung Steuernachzahlung

              Zitat von stiller Beitrag anzeigen
              @Hagen-Gronert:
              Das Ob war ja nicht die Frage, sondern das Wie!

              @ Naddali,

              Ergänzung:

              Übernehmen Sie bitte in die Zeilen 11 bis 15 die in der Lohnsteuerbescheinigung
              ausgewiesenen Werte, damit die Freibeträge
              für Versorgungsbezüge berücksichtigt werden können.
              In Fällen, in denen Ihnen sowohl Arbeitslohn aus einem
              aktiven Beschäftigungsverhältnis als auch Versorgungsbezüge
              zugeflossen sind, erläutern Sie bitte die Werbungskosten, die
              ausschließlich mit den Versorgungsbezügen im Zusammenhang
              stehen, auf einem besonderen Blatt.

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