Hallo zusammen,
ich und meine Frau haben letztes Jahr mehrere Fortbildungsmaßnahmen des Arbeitsgebers besucht.
Ich habe nun auch wie gewohnt die Fahrtkosten als doppelte Strecke x 0,3€/km unter Anlage N Zeile 42 als Fortbildungskosten angegeben.
Allerdings waren wir regelmäßig mehr als 8 bzw. 12h abwesend. Kann ich hierfür Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen? Wenn ja, wo kann/muß ich sie angeben?
Versuche ich sie unter Auswärtstätigkeiten (Zeile 52-54) anzugeben, meckert Elster rum, weil ich kein Ziel und Anlass für eine Auswärtstätigkeit angeben habe.
Ist unsere Fortbildung überhaupt als Auswärtstätigkeit zu sehen?
Müssen die Verpflegungsmehraufwendungen vielleicht so wie die Fahrtkosten bei einer Fortbildung selbst ausgerechnet und als Anlage beigefügt werden?
Komme alleine nicht weiter:
Bin für jeden Tipp dankbar.
Gruß
Bernhard
ich und meine Frau haben letztes Jahr mehrere Fortbildungsmaßnahmen des Arbeitsgebers besucht.
Ich habe nun auch wie gewohnt die Fahrtkosten als doppelte Strecke x 0,3€/km unter Anlage N Zeile 42 als Fortbildungskosten angegeben.
Allerdings waren wir regelmäßig mehr als 8 bzw. 12h abwesend. Kann ich hierfür Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen? Wenn ja, wo kann/muß ich sie angeben?
Versuche ich sie unter Auswärtstätigkeiten (Zeile 52-54) anzugeben, meckert Elster rum, weil ich kein Ziel und Anlass für eine Auswärtstätigkeit angeben habe.
Ist unsere Fortbildung überhaupt als Auswärtstätigkeit zu sehen?
Müssen die Verpflegungsmehraufwendungen vielleicht so wie die Fahrtkosten bei einer Fortbildung selbst ausgerechnet und als Anlage beigefügt werden?
Komme alleine nicht weiter:
Bin für jeden Tipp dankbar.
Gruß
Bernhard
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