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Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung / Erfassung von Werbungskosten im Elster-Formular

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    Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung / Erfassung von Werbungskosten im Elster-Formular

    Hallo Elster-Forum,

    für das Jahr 2013 habe ich erstmalig für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gestellt und genehmigt bekommen.

    Mir stellen sich bei der Einkommensteuererklärung nun allerdings zwei Fragen:

    a) Sind im Elster-Formular für das Jahr 2013 trotzdem die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten zu erfassen?
    b) Berücksichtigt das Finanzamt automatisch den genehmigten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung oder ist dabei meinerseits noch etwas zu erledigen?

    Viele Grüße

    Reinhard

    #2
    AW: Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung / Erfassung von Werbungskosten im Elster-Formula

    Hallo,

    zu b) Lohnsteuerermäßigungen haben Auswirkung auf den monatlichen Lohnsteuerabzug vom Gehalt,
    das müssten Sie eigentlich in der mtl. Entgeltabrechnung merken.

    zu a) die Einkommensteuererklärung formulieren Sie mit allen vollständig notwendigen Angaben.
    Daraus ergibt sich eine Aufrechnung von Steuerschuld zu bereits gezahlten Steuern.
    Bei einer Lohnsteuerermäßigung im Jahresablauf, erhalten Sie dadurch am Ende z.B. weniger Rückzahlung
    Sie hatten ja schon teilweise eine "Art Vorschuss".
    Gruß, Basteltyp

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      #3
      AW: Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung / Erfassung von Werbungskosten im Elster-Formula

      Das Lohnsteuer-Ermässigungsverfahren ist ein vorläufiges Verfahren. Unabhängig davon, ob dort Aufwendungen geltend gemacht wurden oder nicht sind in der Einkommensteuererklärung auf jeden Fall alle Aufwendungen - ggf. "nochmals" - geltend zu machen. Geschieht dies nicht, führt dies im Regelfall zu einer falschen Steuerfestsetzung und einer Nachzahlung bzw. geringeren Erstattung.

      Das Finanzamt berücksichtigt die Angaben im Lohnsteuer-Ermässigungsverfahren grundsätzlich nicht von sich aus, da es nicht unbedingt davon ausgehen kann, dass die Aufwendungen - da ein vorläufiges Verfahren - auch tatsächlich in dem Umfang angefallen sind.

      Kommentar


        #4
        AW: Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung / Erfassung von Werbungskosten im Elster-Formula

        Ist ja auch logisch, denn das Lohnsteuerermäßigungsverfahren ist Zukunftsguckerei, bei denen die voraussichtlichen ZUKÜNFTIGEN Besteuerungsmerkmale berücksichtigt werden und bei dem der Antrag z.B. für das Jahr 2013 nur zwischen dem 01.10.2012 und dem 30.11.2013 gestellt werden kann und dessen Stellen in der Regel nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 EStG zu einer Pflichtveranlagung führt, bei der dann final abgerechnet wird.

        Das macht ja auch Sinn, denn wenn ich am 01.10.2012 für 2013 von 220 Arbeitstagen für die Entfernungspauschale ausgehe und dann in 2013 ein halbes Jahr krank bin, muss das ja irgendwie richtig gestellt werden. Genauso möchte ich aber auch die "Möglichkeit" haben letztlich 250 Tage abrechnen zu können, wenn ich mich in 2013 entscheide, meinen Jahresurlaub verfallen zu lassen ;-)
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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