Hallo Elster-Forum,
für das Jahr 2013 habe ich erstmalig für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gestellt und genehmigt bekommen.
Mir stellen sich bei der Einkommensteuererklärung nun allerdings zwei Fragen:
a) Sind im Elster-Formular für das Jahr 2013 trotzdem die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten zu erfassen?
b) Berücksichtigt das Finanzamt automatisch den genehmigten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung oder ist dabei meinerseits noch etwas zu erledigen?
Viele Grüße
Reinhard
für das Jahr 2013 habe ich erstmalig für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gestellt und genehmigt bekommen.
Mir stellen sich bei der Einkommensteuererklärung nun allerdings zwei Fragen:
a) Sind im Elster-Formular für das Jahr 2013 trotzdem die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten zu erfassen?
b) Berücksichtigt das Finanzamt automatisch den genehmigten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung oder ist dabei meinerseits noch etwas zu erledigen?
Viele Grüße
Reinhard
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