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Kapitalertrag bei Vertragsauflösung?

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    #16
    AW: Kapitalertrag bei Vertragsauflösung?

    Hallo,

    >>>Ich werte die letzte Antwort des TE nicht als arrogant. Bitte freundlich bleiben...

    Ich auch nicht, jedenfalls nicht gegen uns.

    Es ist jedoch schon eine gewisse Überheblichkeit gegenüber den Finanzbeamten herauszuhören (mit meinen Worten: "wenn die wüssten was ich mir als Ingenieur so anhören muss - da sollen die wegen einer fehlenden Steuerbescheinigung mal den Ball flach halten"), ich denke FIGUL meinte das.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #17
      AW: Kapitalertrag bei Vertragsauflösung?

      Hallo,

      @reckoner

      Situation erkannt

      @V.Liersee

      tut mir leid - missverständlich

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #18
        AW: Kapitalertrag bei Vertragsauflösung?

        Ich finde es einfach ein bisschen blöd, wenn drei Leute ihm sagen, dass er für die Erstattung eine Steuerbescheinigung braucht, er es einfach ignoriert. Wenn ihn ein Bauherr fragen würde, wie dick eine Wand sein muss, er 50cm antwortet und der Bauherr dann meint, 30cm werden es auch schon tun, mehr als einstürzen könne die Wand ja nicht, würde er wohl auch nur mit dem Kopf schütteln.

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          #19
          AW: Kapitalertrag bei Vertragsauflösung?

          Ihr habt Sorgen...
          Nun denn, sollte ich einem Forums-Mitglied zu nahe getreten sein, oder sich unter den Hilfespenden gar ein Mitarbeiter eines Finanzamtes befinden, so tut mir das leid.

          Dabei möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass meine ursprüngliche Frage bislang unbeantwortet blieb. Aufgrund der Nachfrage von reckoner gestern abend ist eine Diskussion über die Erfordernis der Anlage KAP und diversen Steuerbescheinigungen entstanden. Dabei ging es mir ursprünglich um die Frage, ob es sich bei dem Betrag, den ich von meiner Bank ausbezahlt bekommen habe, um einen "Kapitalertrag" oder einen "Gewinn" oder um einen anderen steuerrechtlichen Begriff handelt.

          Für die vielen Antworten, die mir bei der Anfertigung meiner Steuererklärung auch auf der einen oder anderen Weise geholfen haben, habe ich mich bereits heute um 10:57 bei ALLEN Antwortgebern bedankt. Warum auch danach weitere Antworten, unter anderem auf ältere Beiträge aufgetaucht sind, und ich im Zuge dessen beschimpft wurde, erschließt sich mir nicht?!?

          Wie dem auch sei, ich wünsche allen einen schönen Abend.

          Beste Grüße,
          Stephel

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            #20
            AW: Kapitalertrag bei Vertragsauflösung?

            Hallo,

            >>>Dabei möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass meine ursprüngliche Frage bislang unbeantwortet blieb.

            Doch, hatte ich beantwortet (in #4), es gehört in Zeile 7.

            Begründung:
            Die Erträge wurden im Inland besteuert, also muss es Zeile 7 bis 13 sein.
            Zeile 7: Ja, denn es sind eindeutig Kapitalerträge
            Zeile 8 und 9: Nein, es sind (wohl) keine Kursgewinne (wobei ich das nicht sicher sagen kann, weil wir nicht wissen um was für einen Sparplan es sich gehandelt hat)
            Zeile 10 bis 13: Nein, ziemlich sicher nicht.
            Zeile 14: Ich gehe davon aus, dass es bei dieser Bank gar keinen Freistellungsauftrag gab, dann Nein.

            Und natürlich noch Zeile 50 und 51.

            Antrag Zeile 5 nicht vergessen.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #21
              AW: Kapitalertrag bei Vertragsauflösung?

              Zitat von Stephel_75 Beitrag anzeigen
              Dabei ging es mir ursprünglich um die Frage, ob es sich bei dem Betrag, den ich von meiner Bank ausbezahlt bekommen habe, um einen "Kapitalertrag" oder einen "Gewinn" oder um einen anderen steuerrechtlichen Begriff handelt.
              Kapitalerträge sind es sicher. Ob es Gewinne sind, weiß keiner außer dir und deiner Bank. War es z.B. ein Fondssparplan, ist es durchaus wahrscheinlich, dass ein Teil der Erträge bei Auflösung auch Gewinne waren. Ob es welche sind, steht in der Steuerbescheinigung, die du sowieso brauchst. Das kannst du nun zur Kenntnis nehmen oder weiter ignorieren, Hauptsache du baust weiter deine Häuser und beklagst dich nicht in ein paar Wochen bis Monaten, dass dein Steuerbescheid falsch sei.

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                #22
                AW: Kapitalertrag bei Vertragsauflösung?

                Hallo,

                >>>Ob es Gewinne sind, weiß keiner außer dir und deiner Bank.

                Was soll es denn sonst sein? Oder meinst du Kursgewinne?

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #23
                  AW: Kapitalertrag bei Vertragsauflösung?

                  Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                  >>>Ob es Gewinne sind, weiß keiner außer dir und deiner Bank.

                  Was soll es denn sonst sein? Oder meinst du Kursgewinne?
                  Natürlich, was sonst, wenn du Gewinne i.S.d. §20 Abs. 2 EStG so nennen willst?
                  Zuletzt geändert von neysee; 26.09.2014, 10:31.

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