Hallo,
ich bin bei meiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2013.
Im Jahr 2013 erhielt ich Lohnersatzleistungen (Übergangsgeld) und Fahrtkostenerstattungen da ich im Jahr 2012 eine zweijährige Umschulung antrat und täglich zur Ausbildungsstätte gefahren bin.
Das Übergangsgeld und separat die Fahrtkostenerstattungen habe ich im Hauptvordruck unter Seite 18 Zeile 94 "Einkommensersatzleistungen" eingetragen. Nun meine Frage, gehören die Fahrtkostenerstattungen dort überhaupt eingetragen? Müsste ich nicht auch die tatsächlich gefahrenen Kilometer angeben, und vor allem wo?
Ich bedanke mich vorab für Ihre Beiträge.
ich bin bei meiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2013.
Im Jahr 2013 erhielt ich Lohnersatzleistungen (Übergangsgeld) und Fahrtkostenerstattungen da ich im Jahr 2012 eine zweijährige Umschulung antrat und täglich zur Ausbildungsstätte gefahren bin.
Das Übergangsgeld und separat die Fahrtkostenerstattungen habe ich im Hauptvordruck unter Seite 18 Zeile 94 "Einkommensersatzleistungen" eingetragen. Nun meine Frage, gehören die Fahrtkostenerstattungen dort überhaupt eingetragen? Müsste ich nicht auch die tatsächlich gefahrenen Kilometer angeben, und vor allem wo?
Ich bedanke mich vorab für Ihre Beiträge.
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