Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Schlüssel Handwerkerlohnkosten

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Schlüssel Handwerkerlohnkosten

    Hallo,

    es geht um die Anrechnung der Handwerkerlohnkosten, hier im Rahmen Sanitär und Heizung im Rahmen einer Neubaumaßnahme, die ja glücklicherweise laut aktueller Rechtsprechung auch anerkannt wird.
    Die Endrechnung mit Auflistung aller Positionen und dem Gesamtlohnanteil habe ich 2014 bekommen. In 2013 habe ich 5 Abschlagsrechnungen bekommen, 2014 dann eine Abschlagsrechnung und die Endrechnung.
    Ich habe nun die Anteile der Arbeitsstunden nach den Abschlagsrechnungsbeträgen aufgeschlüsselt:

    Endrechnung: Gesamtsumme 50.000€ // Gesamtlohnkosten 10.000€ -> 20% Lohnanteil

    Steuerlich einreichen möchte ich zwei Abschlagszahlungen aus 2013, in denen folgendes steht:
    Abschlagsrechnung Nr.2 Lieferung und Montage Heizungsanlage und Schonstein: Summe 11.000€
    Abschlagsrechnung Nr.5 Installation und Inbetriebnahme Heizung und Sanitär: Summe 6.000€

    Die Lohnanteilschlüssel von 20% habe ich nun auf diese beiden Abschlagsrechnungen angewendet:
    Abschlagsrechnung Nr.2: 2.200€
    Abschlagsrechnung Nr.5: 1.200€

    Ist das so richtig, um es steuerlich anzuerkennen? Reichen als Nachweise die Kopien der Rechnungen (Abschlags- und Endrechnung) sowie der Überweisungsausdrucke?

    Vielen Dank.
    Gruß,
    Fred

    #2
    AW: Schlüssel Handwerkerlohnkosten

    Hallo Fred,

    >>>im Rahmen einer Neubaumaßnahme, die ja glücklicherweise laut aktueller Rechtsprechung auch anerkannt wird.

    Vielleicht bin ich ja nicht auf dem Laufenden, aber hast du eine Quelle dazu?

    Laut meinen Unterlagen geht das gleich doppelt nicht:
    1. War es nicht in deinem Haushalt
    2. Sind Neubaumaßnahmen (und auch Kernsanierungen) ausdrücklich ausgenommen.

    Davon abgesehen:

    >>>Ist das so richtig, um es steuerlich anzuerkennen?

    Ja, würde ich so sehen.


    >>>Reichen als Nachweise die Kopien der Rechnungen (Abschlags- und Endrechnung) sowie der Überweisungsausdrucke?

    Ja.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Schlüssel Handwerkerlohnkosten

      Hallo,

      Nicht begünstigte Handwerkerleistungen

      Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind nicht begünstigt. Als
      Neubaumaßnahmen gelten alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines
      Haushalts bis zu dessen Fertigstellung . Quelle: Anwendungsschreiben Bundesfinanzministerium zu §35a EStG

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        AW: Schlüssel Handwerkerlohnkosten

        Zitat von 123fred Beitrag anzeigen
        es geht um die Anrechnung der Handwerkerlohnkosten, hier im Rahmen Sanitär und Heizung im Rahmen einer Neubaumaßnahme, die ja glücklicherweise laut aktueller Rechtsprechung auch anerkannt wird.
        Ich nehme an, du beziehst dich auf BFH vom 13.7.2011, VI R 61/10?
        Das scheint mir inzwischen im BMF-Anwendungsschreiben zu §35a EStG vom 10.1.2014 endgültig umgesetzt.

        Das bedeutet, dass Handwerkerleistungen auch dann begünstigt sind, wenn sie etwas Neues schaffen, solange es im (existierenden) Haushalt ist und kein neuer errichtet wird (wobei die Definition von ~im Haushalt~ sehr liberal ist und ausweislich o.a., hoffentlich von reckoner als seriös anerkannten Quellen z.B. auch Pflanzarbeiten und Heizungsarbeiten auf dem Grundstück, somit außerhalb der Wohnung umfasst). Damit sind die neue Heizung und die neuen Sanitäranlagen somit begünstigt, wenn es einen vorher existierenden Haushalt (in dem Fall ohne Heizung und ohne Sanitär) hierum erweitert. Ich gestehe, durch einen heizungs- und sanitärlosen Neubau, in dem ein Haushalt errichtet wird, der erst dann, nachdem er existiert eine Heizung und ein Bad kriegt, wird meine Glaubensfähigkeit überstrapaziert. Aber da hier keine Steuerberatung im Einzelfall stattfindet, beschäftige ich mich damit weiter nicht.

        Zitat von 123fred Beitrag anzeigen
        Steuerlich einreichen möchte ich zwei Abschlagszahlungen aus 2013, in denen folgendes steht:
        Abschlagsrechnung Nr.2 Lieferung und Montage Heizungsanlage und Schonstein: Summe 11.000€
        Abschlagsrechnung Nr.5 Installation und Inbetriebnahme Heizung und Sanitär: Summe 6.000€
        Warum nur zwei, wenn es 2013 fünf Abschlagrechnungen gab? Wenn Abflussprinzip, dann richtig.

        Kommentar


          #5
          AW: Schlüssel Handwerkerlohnkosten

          Hallo,

          >>>Ich nehme an, du beziehst dich auf BFH vom 13.7.2011, VI R 61/10?

          Das ist mir wirklich neu (ich hab' es jetzt aber nur mal schnell überfolgen). Imho ging es dort aber speziell um den Garten, wobei das dazugehörende Haus schon 3 Jahre lang bewohnt wurde (ist der Garten dann neu? oder nur umgestaltet? bzw. war der Haushalt nicht schon fertig?).
          Wenn jemand in halbfertige Immobilien einzieht kann man im Einzelfall sicher oft streiten, was noch zum Neubau zählt und was nicht.


          >>>Das scheint mir inzwischen im BMF-Anwendungsschreiben zu §35a EStG vom 10.1.2014 endgültig umgesetzt.

          Danke für die Info, dass es ein Update gibt, hab' ich schon archiviert. ;-)
          Die gravierendste Änderung bezüglich Neubauten ist imho, dass Flächenerweiterungen nicht mehr ausgeschlossen sind, beispielsweise ist ein Dachgeschoßausbau nun begünstigt.

          Aber ich bleibe dabei, dass es zwingend ein eigene - fertiger - Haushalt sein muss. @TE: War das der Fall?


          >>>wobei die Definition von ~im Haushalt~ sehr liberal ist und ausweislich o.a., hoffentlich von reckoner als seriös anerkannten Quellen z.B. auch Pflanzarbeiten und Heizungsarbeiten auf dem Grundstück, somit außerhalb der Wohnung umfasst

          Bin ich jetzt der Schiedsrichter? :-) :-) :-)
          Ich war aber schon immer der Auffassung, dass es nicht wörtlich "im Haushalt" sein muss, auf dem Grundstück reicht (Beispiele: Schneeräumen, oder eben Gartenarbeit - das waren schon immer haushaltsnahe Dienstleistung).


          >>>heizungs- und sanitärlosen Neubau, in dem ein Haushalt errichtet wird,

          Das schließt sich aus würde ich sagen, zumindest ohne Bad wird imho - heutzutage - kein Haushalt begründet (ohne Heizung hingegen vielleicht schon, beispielsweise im Sommer).


          >>>Warum nur zwei, wenn es 2013 fünf Abschlagrechnungen gab? Wenn Abflussprinzip, dann richtig.

          Weil die zwei schon reichen vielleicht? Es gehen ja nur maximal 6.000 Euro.
          Oder verschiedene Jahre, geht auch (z.B. eine Rate im Dezember, eine im Januar - dann können es 12.000 Euro sein;-).

          Stefan
          Zuletzt geändert von reckoner; 07.10.2014, 21:25.
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

          Kommentar


            #6
            AW: Schlüssel Handwerkerlohnkosten

            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            Die gravierendste Änderung bezüglich Neubauten ist imho, dass Flächenerweiterungen nicht mehr ausgeschlossen sind, beispielsweise ist ein Dachgeschoßausbau nun begünstigt.
            Und dass durchaus etwas Neues geschaffen werden darf (im Fall des BFH-Urteils ein Garten, wo vorher Brachfläche war), solange es einen existierenden Haushalt betrifft. Es darf nur kein neuer Haushalt errichtet werden, dann wäre es Neubau, nicht Modernisierung.

            Aber, wie gesagt, der fiktive Fall, dass jemand heutzutage jemand einen neuen Haushalt ohne Heizung und Bad errichten soll und ihm dann spontan einffällt, dass er diesen Haushalt um Bad und Heizung erweitern kann, überstrapaziert ohne gute Gegenargumente meine Glaubensfähigkeit.

            Kommentar


              #7
              AW: Schlüssel Handwerkerlohnkosten

              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              >>>Warum nur zwei, wenn es 2013 fünf Abschlagrechnungen gab? Wenn Abflussprinzip, dann richtig.

              Weil die zwei schon reichen vielleicht? Es gehen ja nur maximal 6.000 Euro.
              Oder verschiedene Jahre, geht auch (z.B. eine Rate im Dezember, eine im Januar - dann können es 12.000 Euro sein;-).
              Das WARUM ist mir schon klar, aber das Leben ist kein Ponyhof. Und wo herkommen soll, dass man sich mal so eben aussuchen darf, welche 2013 bezahlten Abschlagsrechnungen man 2013 und welche 2014 in Abzug bringt, und das auch noch kreuz und quer (Abschlag Nr. 2 und 5 in 2013, Nr. 1, 3 und 4 in 2014), ist mir sehr unklar.

              Kommentar


                #8
                AW: Schlüssel Handwerkerlohnkosten

                Die in 2013 bezahlten Abschlagsrechnungen wird das FA in 2014 nicht anerkennen... von daher ist eh nix mit Ponyhof.
                § 11 EStG ist auch bei § 35 a EStG zu berücksichtigen.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                Kommentar


                  #9
                  AW: Schlüssel Handwerkerlohnkosten

                  Hallo,

                  >>>Das WARUM ist mir schon klar, aber das Leben ist kein Ponyhof.

                  Doch, bei Dingen die zu einer geringeren Steuer führen (etwa Werbungskosten, Sonderausgaben, haushaltsnahe Dienstleistungen) darf man sich - frei - aussuchen, was man einreicht und was nicht. Und da es bei den haushaltsnahen Dienstleistungen eine Obergrenze gibt, kann man sich alles darüber hinaus sparen.
                  Ähnlich ist es bei den Sonderausgaben. Dort sagen wir doch immer, dass sich die ganzen Versicherungen auf der Anlage Vorsorgeaufwand womöglich gar nicht auswirken und man es sich sparen kann (zum Check einfach mal 100 Euro eintragen und Elster rechnen lassen, wenn sich nichts ändert sind die Höchstbeträge bereits ausgeschöpft).


                  >>>Die in 2013 bezahlten Abschlagsrechnungen wird das FA in 2014 nicht anerkennen... von daher ist eh nix mit Ponyhof.

                  Nee, Anwendungsschreiben RZ 44: "Zahlungszeitpunkt
                  Für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung ist auf den Veranlagungszeitraum der Zahlung abzustellen (§ 11 Absatz 2 EStG)."

                  Und EStG §11 Abs. 2: "Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind."

                  Anmerkung: Als Leistung ist natürlich das Leisten der Zahlung gemeint, nicht das Leisten der Dienstleistung.

                  Fraglich ist allerdings, ob ein splitten einer Rechnung nur zu dem Zweck des mehrfachen Höchstbetrages nicht Gestaltungsmissbrauch ist. Besonders kritisch würde ich da die Aufteilung auf drei oder noch mehr Jahre sehen (mit dem Dachdecker könnte man sich ja auf 5 Raten einigen;-).

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Schlüssel Handwerkerlohnkosten

                    Hallo reckoner,

                    Zitat: [Nee, Anwendungsschreiben RZ 44: "Zahlungszeitpunkt] Zitat Ende.

                    bitte erklären Sie mir: was bedeutet die Abkürzung ~~~ RZ ~~~

                    Mit freundlichen Grüßen
                    Hagen Gronert

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Schlüssel Handwerkerlohnkosten

                      Hallo Hagen,

                      >>>bitte erklären Sie mir: was bedeutet die Abkürzung ~~~ RZ ~~~

                      Gerne - das ist die gebräuchliche Abkürzung für Randziffer (in dem Anwendungsschreiben heißt es zwar Rdnr. = Randnummer, aber das war mir irgendwie zu seltsam, hatte ich noch nie gehört).

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Schlüssel Handwerkerlohnkosten

                        @ reckoner

                        vielen Dank reckoner. Heute Nachmittag hatte ich mich mit dem Thema ~~~ Schlüssel Handwerkerlohnkosten ~~~
                        beschäftigt.

                        Auch dieser Link war eine hilfreiche Information für mich:

                        www.stb-matheis.de/Urteil_Februar_2014.html

                        Mit freundlichen Grüßen
                        Hagen

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Schlüssel Handwerkerlohnkosten

                          Hallo,

                          @Hagen-Gronert

                          In dem angegebenen Link steht
                          Rz. 22 Begünstigt als Handwerkerleistungen sind:

                          Tätigkeit eines Gutachters
                          Mess- oder Überprüfungsarbeiten
                          eine Legionellenprüfung
                          Kontrolle von Aufzügen oder von Blitzschutzanlagen
                          die Feuerstättenschau, Schornstein-Kehrarbeiten
                          technische Prüfdienste
                          Reparatur- und Wartungsarbeiten

                          im Anwendungsschreiben des Finanzministeriums steht GENAU DAS GEGENTEIL. Also NICHT begünstigt.
                          Außerdem ist die Sache doch schon gegessen

                          Gruß FIGUL
                          Gruß FIGUL

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Schlüssel Handwerkerlohnkosten

                            Zitat von 123fred
                            Jetzt darf ich auch mal Antworten : RZ == Randziffer
                            Einfach mal nach "Anwendungsschreiben" googeln und gleich das erste pdf öffnen.
                            Hallo 123fred,

                            für Ihre nette Antwort bedanke ich mich. Ein Lexikon für Abkürzungen wäre sehr hilfreich.
                            Aber im ElsterForum wird von freundlichen Menschen weitergeholfen.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Schlüssel Handwerkerlohnkosten

                              Hallo FIGUL,

                              >>>In dem angegebenen Link steht
                              Rz. 22 Begünstigt als Handwerkerleistungen sind: ...

                              Das war mir auch gerade aufgefallen, dürfte aber imho nur ein Tippfehler sein (ein vergessenes nicht). Ich hab' das Steuerbüro mal informiert.

                              Stefan
                              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X