Hallo,
es geht um die Anrechnung der Handwerkerlohnkosten, hier im Rahmen Sanitär und Heizung im Rahmen einer Neubaumaßnahme, die ja glücklicherweise laut aktueller Rechtsprechung auch anerkannt wird.
Die Endrechnung mit Auflistung aller Positionen und dem Gesamtlohnanteil habe ich 2014 bekommen. In 2013 habe ich 5 Abschlagsrechnungen bekommen, 2014 dann eine Abschlagsrechnung und die Endrechnung.
Ich habe nun die Anteile der Arbeitsstunden nach den Abschlagsrechnungsbeträgen aufgeschlüsselt:
Endrechnung: Gesamtsumme 50.000€ // Gesamtlohnkosten 10.000€ -> 20% Lohnanteil
Steuerlich einreichen möchte ich zwei Abschlagszahlungen aus 2013, in denen folgendes steht:
Abschlagsrechnung Nr.2 Lieferung und Montage Heizungsanlage und Schonstein: Summe 11.000€
Abschlagsrechnung Nr.5 Installation und Inbetriebnahme Heizung und Sanitär: Summe 6.000€
Die Lohnanteilschlüssel von 20% habe ich nun auf diese beiden Abschlagsrechnungen angewendet:
Abschlagsrechnung Nr.2: 2.200€
Abschlagsrechnung Nr.5: 1.200€
Ist das so richtig, um es steuerlich anzuerkennen? Reichen als Nachweise die Kopien der Rechnungen (Abschlags- und Endrechnung) sowie der Überweisungsausdrucke?
Vielen Dank.
Gruß,
Fred
es geht um die Anrechnung der Handwerkerlohnkosten, hier im Rahmen Sanitär und Heizung im Rahmen einer Neubaumaßnahme, die ja glücklicherweise laut aktueller Rechtsprechung auch anerkannt wird.
Die Endrechnung mit Auflistung aller Positionen und dem Gesamtlohnanteil habe ich 2014 bekommen. In 2013 habe ich 5 Abschlagsrechnungen bekommen, 2014 dann eine Abschlagsrechnung und die Endrechnung.
Ich habe nun die Anteile der Arbeitsstunden nach den Abschlagsrechnungsbeträgen aufgeschlüsselt:
Endrechnung: Gesamtsumme 50.000€ // Gesamtlohnkosten 10.000€ -> 20% Lohnanteil
Steuerlich einreichen möchte ich zwei Abschlagszahlungen aus 2013, in denen folgendes steht:
Abschlagsrechnung Nr.2 Lieferung und Montage Heizungsanlage und Schonstein: Summe 11.000€
Abschlagsrechnung Nr.5 Installation und Inbetriebnahme Heizung und Sanitär: Summe 6.000€
Die Lohnanteilschlüssel von 20% habe ich nun auf diese beiden Abschlagsrechnungen angewendet:
Abschlagsrechnung Nr.2: 2.200€
Abschlagsrechnung Nr.5: 1.200€
Ist das so richtig, um es steuerlich anzuerkennen? Reichen als Nachweise die Kopien der Rechnungen (Abschlags- und Endrechnung) sowie der Überweisungsausdrucke?
Vielen Dank.
Gruß,
Fred
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