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Außergewöhnliche Belastungen

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    Außergewöhnliche Belastungen

    Hallo,

    meine Freundin und ich, bilden eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Ich gehe voll arbeiten und würde alleine keinen Anspruch auf weiteres Geld (ALG II) haben. Meine Freundin ist aus gesundheitlichen Gründen zurzeit ohne Arbeit und bekommt noch ein bisschen ALG II vom Amt. Das Meiste wird aber abgezogen, weil mein Einkommen angerechnet wird. Ich muss also einiges an Kosten, alleine tragen.

    Kann ich den Betrag, der ihr durch mein Gehalt abgezogen wird, steuerlich geltend machen? Mir ist zwar bekannt, dass sowas möglich ist, jedoch erhielt die zu unterstützende Person dann überhaupt gar kein Arbeitslosengeld mehr. Meine Freundin bekommt jedoch noch etwas, wenn auch nicht viel.

    Falls es geht, wie genau ist es nachzuweisen bzw. einzureichen? Könnte ich es auch als Freibetrag, auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen?

    MfG

    #2
    AW: Außergewöhnliche Belastungen

    Hallo,

    In diesem Fall kommt die Anlage UNTERHALT in Betracht.
    Schau dir auch die Eingabehilfen dazu an.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Außergewöhnliche Belastungen

      Hallo,

      danke, für die Antwort und Entschuldigung, für die späte Rückmeldung.

      In der Anlage Unterhalt, wird nach der Gesamtaufwendung (+Nachweisen) gefragt. Ich weiß gar nicht so richtig, was ich da angeben soll. Ich habe für die Kosten von Lebensmitteln und Bekleidung keine Belege usw.

      Kann ich da einfach den Höchstbetrag (8130 €?) nehmen? Nur wie sieht es dann mit den Belegen aus?

      Kommentar


        #4
        AW: Außergewöhnliche Belastungen

        Hat ja Figul schon beantwortet:

        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Schau dir auch die Eingabehilfen dazu an.

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