Hallo,
meine Freundin und ich, bilden eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Ich gehe voll arbeiten und würde alleine keinen Anspruch auf weiteres Geld (ALG II) haben. Meine Freundin ist aus gesundheitlichen Gründen zurzeit ohne Arbeit und bekommt noch ein bisschen ALG II vom Amt. Das Meiste wird aber abgezogen, weil mein Einkommen angerechnet wird. Ich muss also einiges an Kosten, alleine tragen.
Kann ich den Betrag, der ihr durch mein Gehalt abgezogen wird, steuerlich geltend machen? Mir ist zwar bekannt, dass sowas möglich ist, jedoch erhielt die zu unterstützende Person dann überhaupt gar kein Arbeitslosengeld mehr. Meine Freundin bekommt jedoch noch etwas, wenn auch nicht viel.
Falls es geht, wie genau ist es nachzuweisen bzw. einzureichen? Könnte ich es auch als Freibetrag, auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen?
MfG
meine Freundin und ich, bilden eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Ich gehe voll arbeiten und würde alleine keinen Anspruch auf weiteres Geld (ALG II) haben. Meine Freundin ist aus gesundheitlichen Gründen zurzeit ohne Arbeit und bekommt noch ein bisschen ALG II vom Amt. Das Meiste wird aber abgezogen, weil mein Einkommen angerechnet wird. Ich muss also einiges an Kosten, alleine tragen.
Kann ich den Betrag, der ihr durch mein Gehalt abgezogen wird, steuerlich geltend machen? Mir ist zwar bekannt, dass sowas möglich ist, jedoch erhielt die zu unterstützende Person dann überhaupt gar kein Arbeitslosengeld mehr. Meine Freundin bekommt jedoch noch etwas, wenn auch nicht viel.
Falls es geht, wie genau ist es nachzuweisen bzw. einzureichen? Könnte ich es auch als Freibetrag, auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen?
MfG
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