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Also ich hab jetzt nur die Zeile 5 bei beiden Ehegatten angekreuzt und sowohl in 14 also auch 14a eine 0 eingetragen und damit stimmt meine Berechnungsliste, die hab ich mir ausgedruckt und abgeschickt hab ich es nur mit Zeile 4 angekreuzt und 14 und 14a je eine 0. Und bin jetzt gespannt, was der Finanzamtsfuzzi draus macht!
am 23.04.2010 soll es ein weiteres Update geben, wie veröffentlicht wurde:
Zitat: " ... ist das NRW Finanzministerium überzeugt .... daß die Anlage KAP in Elster ab dem 23.04. fehlerfrei funktioniert"
Sie haben einen Antrag auf Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge gestellt, haben jedoch angegeben, dass nicht alle Kapitalerträge erklärt wurden.
Ich habe daraufhin mein FA gefragt:
Bitte teilen Sie mir mit, wo (auf welchem Formular, auf welcher Seite, in welcher Zeile und in welchem Feld) ich angeben kann und nach Ansicht der Plausibilitätsprüfung auch angegeben habe, daß nicht alle Kapitalerträge erklärt wurden.
Wegen mangelhafter Antwort habe ich bei Elster angefragt:
...die Antwort meines Finanzamtes zu meiner nachstehende Frage (dem Sinne nach: da haben Sie wohl was falsch gemacht; prüfen Sie alles nochmal) hat mir nicht weitergeholfen. Ich bitte daher nun Sie, mir die Kriterien im Einzelnen zu erläutern, nach denen Ihr Programm den angegebenen AHW erzeugt. Ist es eventuell nur das Kreuz in Zeile 4 der Anlage KAP ?
Innerhalb der Abgabefrist der EStErklärung habe ich die folgende Antwort erhalten:
...Aufgrund der anhaltend hohen Nachfragen in Bezug auf die Nutzung unserer Software ElsterFormular und weiterer Elster-Anwendungen können e-Mails leider nicht immer zeitnah beantwortet werden. Wir bitten um Verständnis.
In diesem Zusammenhang möchten wir als Hotline um Entschuldigung bitten, da wir ggf. nicht in der Lage sind Ihnen rechtzeitig Hilfestellung geben zu können.
Ich habe daraus gelernt: Bitte belästigen Sie uns nicht; wir können nicht...
Ich habe heute ELSTER zum ersten mal ausprobiert und sage: NEIN DANKE!
Denn ich bin über den selben Fehler, der hier beschrieben wird, gestossen. Die Berechnung funktioniert bei mir auch nur, wenn nur 4. angekreuzt ist.
Ich habe unsere Freibeträge nur zu ca. 300 Euro ausgenutzt und Kapitalerträge von über 1602 Euro (verheiratet). Allerdings gibt die Berechnung mir keinen Cent aus der KAP zurück, wobei doch 1300 Euro Rückzahlung hieraus zu erwarten wären.
Fazit: Hier ist ein Bug drin, der einen besch**sst! Mit ELSTER werde ich daher nicht arbeiten. Ich werde meine Steuererklärung wieder ganz normal auf Papier machen und monatelang warten.
>>>werde meine Steuererklärung wieder ganz normal auf Papier machen ...
Und was soll daran jetzt besser sein? Die Berechnungsfunktion in Elster ist doch nur ein zusätzlicher, unverbindlicher(!) Service. Es werden grundsätzlich alle eingegebenen Daten ans Finanzamt übertragen und dort wird man sie (hoffentlich) richtig deuten. Und wenn nicht, bleibt immer noch die Möglichkeit des Einspruchs.
Übrigens bekomme ich auch in den hier beklagten Fällen eine Berechnung hin, das dürfte aber für manchen hier zu kompliziert sein (man muss dazu die Bankbescheinigungen so abändern, wie es mit richtig verteilten Freistellungsaufträgen u.s.w gewesen wäre).
MfG Stefan
Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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