Guten Tag, wir haben in 2014 eine Immobilie für unseren Sohn gekauft und "Vermieten" ihm das Objekt. ("Vermieten" deshalb, weil wir nur bestimmte Umlagen zurück verlangen, die wir als Eigentümer direkt bezahlen müssen.)
Meine Frage bezieht sich auf die Zeile 12 der Anlage V.
1. Wenn wir keine Miete verlangen, können wir auch keine Abschreibung geltend machen?
2. Elster rechnet einen Verlust ab 1€ Miete, was bestimmt nicht vom Finanzamt akzeptiert wird. Habe hierzu schon Zahlen zwischen 50% und 66% der Ortsüblichen Miete als Mindesteinnahmen gesehen, damit das FA die Abschreibung akzeptiert. Ist das Verhandelbar oder gibt es verlässliche Angaben?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfestellung.
PS. Vor noch weitere Mitleser in Hysterie verfallen sei gesagt, dass der Sohn noch nicht eingezogen ist und es selbstverständlich NICHT um Steuerumgehung geht und auch nicht um fiktive Zahlen in einer Steuererklärung. Wer das annimmt, sollte sich lieber selbst hinterfragen!
Ansonsten ist das Thema durch den Link von Sophie m beantwortet. Danke dafür.
Meine Frage bezieht sich auf die Zeile 12 der Anlage V.
1. Wenn wir keine Miete verlangen, können wir auch keine Abschreibung geltend machen?
2. Elster rechnet einen Verlust ab 1€ Miete, was bestimmt nicht vom Finanzamt akzeptiert wird. Habe hierzu schon Zahlen zwischen 50% und 66% der Ortsüblichen Miete als Mindesteinnahmen gesehen, damit das FA die Abschreibung akzeptiert. Ist das Verhandelbar oder gibt es verlässliche Angaben?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfestellung.
PS. Vor noch weitere Mitleser in Hysterie verfallen sei gesagt, dass der Sohn noch nicht eingezogen ist und es selbstverständlich NICHT um Steuerumgehung geht und auch nicht um fiktive Zahlen in einer Steuererklärung. Wer das annimmt, sollte sich lieber selbst hinterfragen!
Ansonsten ist das Thema durch den Link von Sophie m beantwortet. Danke dafür.
Kommentar