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Vermietung an Angehörige Zeile 12

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    Vermietung an Angehörige Zeile 12

    Guten Tag, wir haben in 2014 eine Immobilie für unseren Sohn gekauft und "Vermieten" ihm das Objekt. ("Vermieten" deshalb, weil wir nur bestimmte Umlagen zurück verlangen, die wir als Eigentümer direkt bezahlen müssen.)
    Meine Frage bezieht sich auf die Zeile 12 der Anlage V.

    1. Wenn wir keine Miete verlangen, können wir auch keine Abschreibung geltend machen?

    2. Elster rechnet einen Verlust ab 1€ Miete, was bestimmt nicht vom Finanzamt akzeptiert wird. Habe hierzu schon Zahlen zwischen 50% und 66% der Ortsüblichen Miete als Mindesteinnahmen gesehen, damit das FA die Abschreibung akzeptiert. Ist das Verhandelbar oder gibt es verlässliche Angaben?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfestellung.

    PS. Vor noch weitere Mitleser in Hysterie verfallen sei gesagt, dass der Sohn noch nicht eingezogen ist und es selbstverständlich NICHT um Steuerumgehung geht und auch nicht um fiktive Zahlen in einer Steuererklärung. Wer das annimmt, sollte sich lieber selbst hinterfragen!

    Ansonsten ist das Thema durch den Link von Sophie m beantwortet. Danke dafür.
    Zuletzt geändert von Klaus@home; 31.10.2014, 18:44.

    #2
    AW: Vermietung an Angehörige Zeile 12

    Wie selbstverständlich Sie meinen, dass Sie die steuerzahlende Gemeinschaft betrügen können. Was Sie vorhaben, ist Steuerhinterziehung.
    MfG elsterpm

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      #3
      AW: Vermietung an Angehörige Zeile 12

      Kann mich elsterpm nur anschließen: Das ist KEIN anzuerkennendes Mietverhältnis, d.h. die Anlage V MÜSSEN Sie sich sparen, sollten dem Finanzamt aber per kurzem Schreiben mitteilen, dass das Teil unentgeltlich an den Sohn überlassen wird. Ansonsten: Wie kommen Sie auf den Gedanken, fiktive Zahlen zu erklären, nur damit es "passt" ? In der Steuererklärung sind ECHTE Zahlen zu erklären und Sie versichern deren Richtigkeit nach bestem Wissen und Gewissen durch Ihre Unterschrift ! War das deutlich genug ?
      Zuletzt geändert von Picard777; 28.10.2014, 23:09. Grund: Ausrufezeichen anstatt Fragezeichen
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Vermietung an Angehörige Zeile 12

        http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__370.html
        Mfg

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          #5
          AW: Vermietung an Angehörige Zeile 12

          Hallo,

          >>>Habe hierzu schon Zahlen zwischen 50% und 66% der Ortsüblichen Miete als Mindesteinnahmen gesehen, ...

          Ist dir eigentlich klar, dass du die Mieteinnahmen dann auch versteuern musst? (selbst wenn sie nur erfunden sind;-)
          Und die 2%ige Abschreibung bringt da fast gar nichts.

          Fazit: Lasst den Sohn mietfrei wohnen und fertig, diese indirekte Schenkung ist noch nicht einmal steuerpflichtig.


          >>>Was Sie vorhaben, ist Steuerhinterziehung.

          Kann ich hier nicht erkennen, wo hat er sich in diese Richtung geäußert?


          >>>Das ist KEIN anzuerkennendes Mietverhältnis, d.h. die Anlage V MÜSSEN Sie sich sparen,

          Warum denn eigentlich? Selbst wenn die Miete nur 1% der ortsüblichen entsprechen würde ist es doch trotzdem ein Mietverhältnis, und die Anlage V muss abgegeben werden (absetzbar wären dann natürlich auch nur 1%, klar).

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Vermietung an Angehörige Zeile 12

            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            >>>Was Sie vorhaben, ist Steuerhinterziehung.

            Kann ich hier nicht erkennen, wo hat er sich in diese Richtung geäußert?


            >>>Das ist KEIN anzuerkennendes Mietverhältnis, d.h. die Anlage V MÜSSEN Sie sich sparen,

            Warum denn eigentlich? Selbst wenn die Miete nur 1% der ortsüblichen entsprechen würde ist es doch trotzdem ein Mietverhältnis, und die Anlage V muss abgegeben werden (absetzbar wären dann natürlich auch nur 1%, klar).

            Stefan
            Zur Frage 2: Es muss aber ein richtiger Mietvertrag bestehen wie unter fremden Dritten und der muss auch so durchgeführt werden. Dazu kann ich hier aber nichts erkennen.

            Zur Frage 1: Zum einen ergibt sich das aus meiner Antwort zur Frage 2. Zum anderen: Wer fiktive Einnahmen ansetzt, um damit ein anzuerkennendes Mietverhältnis zu belegen, so dass -so habe ich es verstanden- dadurch Verluste rauskommen, handelt sicherlich nicht im Sinne des Erfinders ääh Gesetzgebers.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Vermietung an Angehörige Zeile 12

              Hallo,

              >>>Es muss aber ein richtiger Mietvertrag bestehen wie unter fremden Dritten ...

              Wo steht das? Darf ich einfach einen nichtüblichen Vertrag schließen und schon sind die Einnahmen steuerfrei - natürlich nicht.


              >>>... und der muss auch so durchgeführt werden. Dazu kann ich hier aber nichts erkennen.

              Doch, der Vertrag existiert doch unzweifelhaft, sobald der Sohn dort wohnt. Und so wie ich es verstanden habe gibt es sogar eine - kleine - Mietzahlung, vermutlich die nicht auf die Nebenkosten umlegbaren Dinge (wenn das wirklich so ist braucht man es aber nicht anzugeben, ist ein durchlaufender Posten).


              >>>Wer fiktive Einnahmen ansetzt, um damit ein anzuerkennendes Mietverhältnis zu belegen, so dass -so habe ich es verstanden- dadurch Verluste rauskommen, handelt sicherlich nicht im Sinne des Erfinders ääh Gesetzgebers.

              Zustimmung. Nur sehe ich hier keine Verluste (und wenn doch: Liebhaberei).
              OK, der TE kommt zwar auf einen Verlust, aber das liegt daran, dass er die vollen Werbungskosten eingetragen hat (richtig wäre: anteilig entsprechend dem Verhältnis ortsübliche Miete zur vereinnahmten Miete). Das ist zwar eine Fehleintragung, aber erstens hätte man ihn einfach aufklären können anstatt ihn gleich zu kriminalisieren, und zweitens korrigiert das Finanzamt das sowieso.

              Abschließend nochmal Grundsätzliches: Mir geht es darum, dass wir hier im Forum den Fragestellern helfen wollen Fehler zu vermeiden, da muss man nicht gleich mit Steuerhinterziehung ankommen (in klaren Fällen OK, mache ich auch, aber hier ist das imho nicht zu erkennen).

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Vermietung an Angehörige Zeile 12

                Hallo

                einfach mal zum nachlesen

                http://www.stb-baaske.de/66-prozent-regel/

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                  #9
                  AW: Vermietung an Angehörige Zeile 12

                  R 21.3 und R 21.4 EStR sowie H 21.3 und H 21.04 EStH und die dort erwähnte Rechtsprechung.

                  Und vielen Dank an Sophie m. für den informativen Link.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    AW: Vermietung an Angehörige Zeile 12

                    Hallo,

                    >>>R 21.3 und R 21.4 EStR sowie H 21.3 und H 21.04 EStH und die dort erwähnte Rechtsprechung.

                    War das jetzt für mich? (widerspricht meinen Aussagen doch gar nicht)

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      AW: Vermietung an Angehörige Zeile 12

                      Meine Güte ! An Alle, die mich hier bezichtigen Steuerhinterziehung betreiben zu wollen, "kommt mal schnell wieder runter" . Ist ja lächerlich, was Sie sich aus meinen Fragen zusammen dichten!

                      Habe lediglich 2 Fragen gestellt, weil ich wissen wollte, warum in der Anlage V zwischen Angehörige und nicht Angehörige differenziert wird.

                      Trotzdem, danke für die vereinzelten sachlichen Antworten.

                      - - - Aktualisiert - - -

                      Zitat von sophie m. Beitrag anzeigen
                      Hallo

                      einfach mal zum nachlesen

                      http://www.stb-baaske.de/66-prozent-regel/
                      Vielen Dank Sophie, genau so eine Erklärung habe ich gesucht.
                      LG, Klaus

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