Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Hilfe bei der Eingabe der Felder für div. Versicherungen, fondgebundene LV etc..

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Hilfe bei der Eingabe der Felder für div. Versicherungen, fondgebundene LV etc..

    Hallo Zusammen,

    ich muss aktuell leider meine Einkommensteuererklärung für 2013 nachholen, da ich aufgrund unglückicher Ereignisse meine Unterlagen für 2013 nun erst zurück erhalten habe.

    Ich stelle mir vereinzelt noch die Frage, in welche Feldern in der Elster Software / Elster Formulare folgende Punkte einzutragen sind, oder überhaupt abzusetzen sind. Ich habe schon durch viele Beiträge hier die restlichen Formulare befüllen können, doch bei einigen Sachen stimmten die Beiträge im Forum nicht passend zu meinen Unterlagen überein. Daher hoffe ich auf Hilfe bei den folgenden offenen Punkten:

    1) fondgebundene LV (Beginn vor 2005, mind. 12Jahre Laufzeit mit Kapitalwahlrecht)
    2) Bausparvertrag (kein Riester)
    3) Pensionskasse / Unterstüzungskasse. Hier wird a) vom AG ein Teil und b) von mir als AN ein Teil eingezahlt. Sind diese Zahlungen auf der Steuererklärung anzugeben?
    4) Hausratversicherung
    5) Rechtsschutzversicherung

    Ist es weiterhin korrekt, dass ich für einen Riester Bausparvertrag nur die Felder 4,7 & 8 auf dem Formular AV angeben muss? Und hier dann nur der Betrag der eingezahlten Beiträge ohne Zulage für das Jahr 2013?

    Ist es notwendig die Anlage ST mit einzureichen?

    Fragen über Fragen, ich würde mich sehr über nützliche Hinweise / Tipps hier freuen.

    Vielen vielen Dank!!

    #2
    AW: Hilfe bei der Eingabe der Felder für div. Versicherungen, fondgebundene LV etc..

    1) Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 51, aber vermutlich nicht relevant, da Höchstbeträge idR überschritten
    2 und 4 und 5) gar nicht, da nicht berücksichtigungsfähig
    3) Wenn es eine Direktversicherung wäre, hättest Du beim Lohnsteuerabzug schon Deine Begünstigung, da der Beitrag dort schon steuerfrei gestellt wurde, daher nicht nochmal Ansatz in der Steuererklärung. Wenn es steuerpflichtige einnahmen waren, KÖNNTE es auch eine Riester-Rente sein, Dein Anbieter weiß mehr.

    Anlage St hängt davon ab, ob Du da auch was einzutragen hättest :-)

    Anlage AV) Die Zeile 9 und 10 wäre noch relevant und Alles, was noch auf Dich zutrifft, idR Zeile 11. Wenn Du Kinder hast, wird auch was in den Zeile 21 ff. zutreffen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Hilfe bei der Eingabe der Felder für div. Versicherungen, fondgebundene LV etc..

      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      1) Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 51, aber vermutlich nicht relevant, da Höchstbeträge idR überschritten
      Fondsgebundene Lebensversicherungen fallen nach Auffassung des BMF (BMF v. 22.08.2002 - IV C4 - S 2221 - 211/02 ) raus. Das gilt meines Wissens immer noch, auch wenn es fondsbasierte Versionen von Riester und Rürup gibt, aber das ist eine andere Baustelle.

      Kommentar


        #4
        AW: Hilfe bei der Eingabe der Felder für div. Versicherungen, fondgebundene LV etc..

        Danke schon einmal für die Antworten.

        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        Anlage AV) Die Zeile 9 und 10 wäre noch relevant und Alles, was noch auf Dich zutrifft, idR Zeile 11. Wenn Du Kinder hast, wird auch was in den Zeile 21 ff. zutreffen.
        Was kommt denn in Zeile 11 rein? Tatsächliche die Einnahmen der gesetz. Rentenversicherung aus 2012 (nicht 2013)? Wo finde ich diesen Betrag?

        Müssen die Riester Zuschüsse auch irgendwo eingetragen werden? Oder nur der tatsächlich eingezahlte Betrag?
        Oder sind das sogar diese Beiträge?
        Zuletzt geändert von Else_07; 10.11.2014, 18:52.

        Kommentar


          #5
          AW: Hilfe bei der Eingabe der Felder für div. Versicherungen, fondgebundene LV etc..

          Zitat von Else_07 Beitrag anzeigen
          Was kommt denn in Zeile 11 rein? Tatsächliche die Einnahmen der gesetz. Rentenversicherung aus 2012 (nicht 2013)? Wo finde ich diesen Betrag?
          Da solltest Du eine Bescheinigung Deiner Rentenkasse haben. Musstest Du ja auch bei der 2012er Steuererklärung mit angeben.


          Zitat von Else_07 Beitrag anzeigen
          Müssen die Riester Zuschüsse auch irgendwo eingetragen werden? Oder nur der tatsächlich eingezahlte Betrag?
          Oder sind das sogar diese Beiträge?
          Auch hier nimmst Du die Beträge aus der Bescheinigung des Anbieters.

          Kommentar


            #6
            AW: Hilfe bei der Eingabe der Felder für div. Versicherungen, fondgebundene LV etc..

            Okay,
            habe ich. Danke.


            Jetzt wird es so langsam klarer

            Allerdings benötige ich noch Infos hierzu:

            - Müssen die Riester Zuschüsse auch irgendwo eingetragen werden? Oder nur der tatsächlich eingezahlte Betrag? Wenn ja, wo?
            - Kann man von dem Bausparvertrag oder fondsgebundene LV sonstige Angaben gemacht werden? Beispielsweise Zinseinkünfte, auch wenn die unterhalb des Freistellungsauftrags liegen?
            Zuletzt geändert von Else_07; 10.11.2014, 20:10.

            Kommentar


              #7
              AW: Hilfe bei der Eingabe der Felder für div. Versicherungen, fondgebundene LV etc..

              Guten Abend,
              es ist schon erstaunlich, wie von einigen steuerliche Hilfestellungen erwartet werden.
              Jedes Programm und auch die Anwendung "ELSTER" bietet Hilfefunktionen, wenn dadurch keine Klarheit erreicht werden kann, sollte sich fachlicher Hilfe bedienen
              Schönen Abend
              Grüsse
              Kontierung

              in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

              Kommentar

              Lädt...
              X