Hallo,
ich schleppe in meinem verbleibenden Verlustvortrag zum 31.12.2013 noch 2.500.-€ mit.
Das FA erklärte mir, dass die Anrechnung von Gewinnen aus Aktienverkäufen mit dem Verlustvortrag zum 31.12.2013 endet.
D.h., dass ich in meiner EkSt 2104 keine Gewinne aus Aktiernverkäufen in 2014 mit dem Verlustvortrag verrechnen kann.
Die Verluste sind schnell gemacht, es dauert aber lange, bis wieder Gewinne anfallen. Deswegen ist m.E. die Frist bis zum 31.12.2013 zu kurz gegriffen.
Frage: muß ich nun auf meinem Verlust sitzen bleiben, oder gibt es doch noch Möglichkeiten in der EKSt 2014 zu verrechnen? Ich kann mir vorstellen, dass ich ,kit meinem Problem nicht alleine bin.
ibinger.
ich schleppe in meinem verbleibenden Verlustvortrag zum 31.12.2013 noch 2.500.-€ mit.
Das FA erklärte mir, dass die Anrechnung von Gewinnen aus Aktienverkäufen mit dem Verlustvortrag zum 31.12.2013 endet.
D.h., dass ich in meiner EkSt 2104 keine Gewinne aus Aktiernverkäufen in 2014 mit dem Verlustvortrag verrechnen kann.
Die Verluste sind schnell gemacht, es dauert aber lange, bis wieder Gewinne anfallen. Deswegen ist m.E. die Frist bis zum 31.12.2013 zu kurz gegriffen.
Frage: muß ich nun auf meinem Verlust sitzen bleiben, oder gibt es doch noch Möglichkeiten in der EKSt 2014 zu verrechnen? Ich kann mir vorstellen, dass ich ,kit meinem Problem nicht alleine bin.
ibinger.
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