Guten Abend,
ich habe nun eine Bescheinigung der USt Befreiung gem. § 4 Nr. 20 a erhalten.
Wie und womit kann ich - da diese Bescheinigung auch rückwirkend gültig ist - für die letzen Jahre die USTErklärungen ändern.
Gibt es ein Formular oder muss ich sämtliche USTErklärungen neu machen??`
Einen Gruß in die Runde
ich habe nun eine Bescheinigung der USt Befreiung gem. § 4 Nr. 20 a erhalten.
Wie und womit kann ich - da diese Bescheinigung auch rückwirkend gültig ist - für die letzen Jahre die USTErklärungen ändern.
Gibt es ein Formular oder muss ich sämtliche USTErklärungen neu machen??`
Einen Gruß in die Runde
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