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Umsatzsteuerbefreiung rückwirkend für die letzen 4 Jahre

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    Umsatzsteuerbefreiung rückwirkend für die letzen 4 Jahre

    Guten Abend,
    ich habe nun eine Bescheinigung der USt Befreiung gem. § 4 Nr. 20 a erhalten.
    Wie und womit kann ich - da diese Bescheinigung auch rückwirkend gültig ist - für die letzen Jahre die USTErklärungen ändern.
    Gibt es ein Formular oder muss ich sämtliche USTErklärungen neu machen??`

    Einen Gruß in die Runde

    #2
    AW: Umsatzsteuerbefreiung rückwirkend für die letzen 4 Jahre

    Vorfrage: Hast Du in den Jahren die Umsatzsteuer auf den Rechnungen gesondert ausgewiesen ? Falls ja, könntest Du das korrigieren ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Umsatzsteuerbefreiung rückwirkend für die letzen 4 Jahre

      Hallo Picard777

      ich gehe davon aus, da es bisher mein Steuerberater gemacht hat.
      Nur der ist leider verstorben, so dass ich die Daten nicht im Rechner habe bzw. ändern kann.

      Gruß

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        #4
        AW: Umsatzsteuerbefreiung rückwirkend für die letzen 4 Jahre

        Du hast die frage falsch verstanden.
        es geht um die Rechnungen, die du an deine Kunden gestellt hast.
        Die Rechnungen erstellt ja idR der Unternehmer und nicht der Steuerberater.
        Mfg

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          #5
          AW: Umsatzsteuerbefreiung rückwirkend für die letzen 4 Jahre

          oh, natürlich habe ich sie geschrieben und, teilweise leider auch mit der USSt, da ich hiervon ja nichts wusste. Korrigieren wie soll das, nach dieser Zeit, laufen?

          Gruß

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            #6
            AW: Umsatzsteuerbefreiung rückwirkend für die letzen 4 Jahre

            Dann solltest du dich mal mit einem neuen Steuerberater deines Vertrauens in Verbindung setzen und das durchkauen. Durch die Bescheinigung sind Deine Umsätze nämlich nun steuerfrei und das Finanzamt wird das auch rückwirkend -theoretisch- ändern. Dass Du dadurch gleichzeitig auch deinen Vorsteuerabzug verlierst, ist wahrscheinlich nicht mal das Problem, da Du per Saldo sicherlich noch besser dastehen wirst. Das Problem ist aber, dass Du dann aber Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen hast und Deine Vertragspartner den Vorsteuerabzug hatten mit der Folge, dass Du NUN die ausgewiesene Umsatzsteuer schuldest, WEIL Sie unberechtigterweise ausgewiesen wurde, OHNE dass Du noch den Vorsteuerabzug hast. Im Ergebnis hast Du Dir für die alten Jahre richtig "schön" ins Knie geschossen, denn per Saldo wird die Änderung der Festsetzungen der letzten Jahre bedeuten, dass die Umsatzsteuer weiterhin anfiel, aber der Vorsteuerabzug weg ist !!!

            Das Thema hat i.ü. nicht die Bohne etwas mit Elster mehr zu tun, sondern verlangt steuerliche Beratung, die hier nicht gegeben werden darf !
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Umsatzsteuerbefreiung rückwirkend für die letzen 4 Jahre

              Vielen Dank Picard777

              Das hatte ich befürchtet, war mir nur nicht sicher.
              Ich danke Dir sehr!!
              Gruß

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