Guten Abend,
ich möchte gerne den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen, da ich alle Voraussetzungen erfülle: Kinder sind nur bei mir gemeldet, alleinstehend, außer mir lebt auch keine weitere volljährige Person im Haushalt und Kindergeld bzw. Freibetrag steht mir natürlich auch zu. Allerdings wird das Kindergeld noch an die Kindesmutter ausgezahlt.
Wenn ich nun ehrlicherweise die Zeile 46 "Für das Kind wurde mir Kindergeld ausgezahlt" freilasse, wird der Entlastungsbetrag nicht berücksichtigt. Das ist aber nicht korrekt, da ja eigentlich aus den vorherigen Angaben zum Kind hervorgeht, dass ich Anspruch auf Kindergeld habe. Ist für diesen Fall nichts vorgesehen und bin ich gezwungen unkorrekte Angaben zu machen?
Besten Dank
ich möchte gerne den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen, da ich alle Voraussetzungen erfülle: Kinder sind nur bei mir gemeldet, alleinstehend, außer mir lebt auch keine weitere volljährige Person im Haushalt und Kindergeld bzw. Freibetrag steht mir natürlich auch zu. Allerdings wird das Kindergeld noch an die Kindesmutter ausgezahlt.
Wenn ich nun ehrlicherweise die Zeile 46 "Für das Kind wurde mir Kindergeld ausgezahlt" freilasse, wird der Entlastungsbetrag nicht berücksichtigt. Das ist aber nicht korrekt, da ja eigentlich aus den vorherigen Angaben zum Kind hervorgeht, dass ich Anspruch auf Kindergeld habe. Ist für diesen Fall nichts vorgesehen und bin ich gezwungen unkorrekte Angaben zu machen?
Besten Dank
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