Hallo liebe Forumsteilnehmer,
unser Sohn war vom 01.01.2013 bis 19.07.2013 (Übergabe Abiturzeugnis) in schulischer Ausbildung.
Ab 01.10.2013 bis 31.12.2013 war/ist er dann Student.
Er war zu dem Zeitpunkt bereits volljährig und jeweils auswärtig im Inland untergebracht und wir haben dafür vollmonatlich Kindergeld erhalten.
Wenn ich jetzt diese Zahlen korrekt in Anlage Kind eintrage:
Zeile 7: Kindergeldanspruch (ein volles, ununterbrochenes Jahr)
Zeile 17: obige Zeiträume der Schul-/Hochschulausbildung
Zeile 50/51: auswärtige Unterbringung
ergibt sich zwar bei der Plausibilitätsprüfung keine Fehlermeldung, aber es ist keine Steuerberechnung durch das Elsterprogramm möglich mit dem Hinweis,
man solle Kindergeldanspruch, Kindschaftsverhältnis und/oder Zeiträume der Ausbildung überprüfen, da es Diskrepanzen gäbe.
Ich habe daraufhin den Zeitraum der Schulausbildung bis zum 30.09.2013 verlängert, damit keine Lücke bis zum Studienbeginn auftritt.
Dann ist zwar das Problem gelöst (Berechnung kann erfolgen), aber eigentlich ist es doch nicht korrekt???
Weiß jemand Rat?
Gruß
Josepha
unser Sohn war vom 01.01.2013 bis 19.07.2013 (Übergabe Abiturzeugnis) in schulischer Ausbildung.
Ab 01.10.2013 bis 31.12.2013 war/ist er dann Student.
Er war zu dem Zeitpunkt bereits volljährig und jeweils auswärtig im Inland untergebracht und wir haben dafür vollmonatlich Kindergeld erhalten.
Wenn ich jetzt diese Zahlen korrekt in Anlage Kind eintrage:
Zeile 7: Kindergeldanspruch (ein volles, ununterbrochenes Jahr)
Zeile 17: obige Zeiträume der Schul-/Hochschulausbildung
Zeile 50/51: auswärtige Unterbringung
ergibt sich zwar bei der Plausibilitätsprüfung keine Fehlermeldung, aber es ist keine Steuerberechnung durch das Elsterprogramm möglich mit dem Hinweis,
man solle Kindergeldanspruch, Kindschaftsverhältnis und/oder Zeiträume der Ausbildung überprüfen, da es Diskrepanzen gäbe.
Ich habe daraufhin den Zeitraum der Schulausbildung bis zum 30.09.2013 verlängert, damit keine Lücke bis zum Studienbeginn auftritt.
Dann ist zwar das Problem gelöst (Berechnung kann erfolgen), aber eigentlich ist es doch nicht korrekt???
Weiß jemand Rat?
Gruß
Josepha
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