Hallo allerseits,
habe den Lohnsteuerbescheid für 2012 und 2013 bekommen und zu meinem Entsetzen festgestellt, dass ich insgesamt über 500€ nachzuzahlen habe.
Für mich ist das überraschend, weil ich in einem normalen Angestelltenverhältnis bin und keine sonstige Einkünfte habe (Im Prinzip kopiere ich die Information aus der Lohnsteuerbescheinigung und setze noch Kosten ab).
Nach Durchgehen der Steuerbescheide fiel mir auf, dass das FA nicht die "weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen" berücksichtigt hat.
Laut Elster-Berechnung wären das insgesamt über 2000€, was zum höheren Einkommen führt und die Nachzahlung erklärt.
Wenn ich es richtig gesehen habe, geht es hierbei um die Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung.
Bevor ich Einspruch erhebe und das FA diesen wegen Grund "x" ablehnt, wollte ich mich mal schlau machen, ob das ein eindeutiger Fehler beim FA war.
Oder hätte man etwas anders in der Steuererklärung machen müssen?
Wenn das FA nicht die Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung vom Einkommen abzieht:
- heißt das ich muss ab nun für immer mit einer Nachzahlung rechnen?
- warum ist es in der Elster Steuerberechnung anders?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
habe den Lohnsteuerbescheid für 2012 und 2013 bekommen und zu meinem Entsetzen festgestellt, dass ich insgesamt über 500€ nachzuzahlen habe.
Für mich ist das überraschend, weil ich in einem normalen Angestelltenverhältnis bin und keine sonstige Einkünfte habe (Im Prinzip kopiere ich die Information aus der Lohnsteuerbescheinigung und setze noch Kosten ab).
Nach Durchgehen der Steuerbescheide fiel mir auf, dass das FA nicht die "weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen" berücksichtigt hat.
Laut Elster-Berechnung wären das insgesamt über 2000€, was zum höheren Einkommen führt und die Nachzahlung erklärt.
Wenn ich es richtig gesehen habe, geht es hierbei um die Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung.
Bevor ich Einspruch erhebe und das FA diesen wegen Grund "x" ablehnt, wollte ich mich mal schlau machen, ob das ein eindeutiger Fehler beim FA war.
Oder hätte man etwas anders in der Steuererklärung machen müssen?
Wenn das FA nicht die Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung vom Einkommen abzieht:
- heißt das ich muss ab nun für immer mit einer Nachzahlung rechnen?
- warum ist es in der Elster Steuerberechnung anders?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
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