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Anlage KAP 2014

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    Anlage KAP 2014

    Hallo zusammen,

    ich habe gerade mal Kasse gemacht für meine Anlage KAP 2014. Das neue Formular gibt es ja schon, auf Elster muss ich natürlich noch warten, aber mir fehlen sowieso noch ein paar Daten.

    Jetzt hatte ich im ablaufenden Jahr 2014 folgende Erträge:

    - Kickback-Rückerstattungen einer Fondsvermittlung, unversteuert: Das würde ich unter Zeile 14, unversteuerte inländische Kapitalerträge eintragen
    - Dividendenerträge von deutschen Aktien, die bei einer ausländischen Depotbank lagern. Die Erträge wurden bereits versteuert und ich würde unter Zeile 7 (versteuerte Kapitalerträge) eintragen
    - Dividendenerträge von ausländischen Aktien, die bei einer ausländischen Depotbank lagern. Würde ich unter Zeile 15 (unversteuerte ausländische Erträge) eintragen, die anrechenbare Quellensteuer die dabei abgeführt wurde unter Zeile 51 (Anrechenbare ausländische Quellensteuer)
    - Veräußerungsverluste aus dem Verkauf ausländischer Aktien, lagernd bei einer ausländischen Depotbank. Würde ich mit den Dividenden die ich in Zeile 15 eingetragen habe verrechnen und die Summe (ist dann negativ) in Zeile 15 eintragen. Den gesamten Verlust trage ich darüber hinaus als positive Zahl in Zeile 18 (Veräußerungsverluste Aktien) ein.

    Wenn ich das so probehalber in Elster2013 eintrage, rechnet er nach meinem Dafürhalten plausibel. Ist das Vorgehen korrekt? Danke.

    #2
    AW: Anlage KAP 2014

    Bitte erstmal die Steuerbescheinigung der Bank abwarten. Aus der kannst du ablesen wo was einzutragen ist. Diese musst du dem Finanzamt sowieso vorlegen.

    Veräußerungsverluste darfst du nur eintragen, wenn du eine Verlustbescheinigung beantragt hast und die Bank daher diese bescheinigt hat, ansonsten werden die Verluste von der Bank intern aufs nächste Jahr übertragen und dort mit Gewinn verrechnet.
    Mfg

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      #3
      AW: Anlage KAP 2014

      Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
      Bitte erstmal die Steuerbescheinigung der Bank abwarten. Aus der kannst du ablesen wo was einzutragen ist. Diese musst du dem Finanzamt sowieso vorlegen.
      Da kann ich lange warten ... Das lagert alles - wie ich auch schon geschrieben habe - bei ausländischen Banken.
      Für die Kickback-Erstattungen stellt mir der Vermittler natürlich auch keine Bescheinigung aus. Deshalb muss ich mir selbst Gedanken machen. Und das Ergebnis der Gedanken habe ich oben zusammengeschrieben und um Feedback gebeten.

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        #4
        AW: Anlage KAP 2014

        Hallo,

        >>>- Kickback-Rückerstattungen einer Fondsvermittlung, unversteuert: Das würde ich unter Zeile 14, unversteuerte inländische Kapitalerträge eintragen

        Vermittlung heisst: Jemand anderes hat gekauft, richtig?
        Dann sind es keine Kapitalerträge, sondern Einkünfte aus sonstigen Leistungen, einzutragen in Anlage SO Zeile 7 (aber bis 256 Euro - Summe - steuerfrei).


        >>>- Dividendenerträge von deutschen Aktien, die bei einer ausländischen Depotbank lagern. Die Erträge wurden bereits versteuert und ich würde unter Zeile 7 (versteuerte Kapitalerträge) eintragen

        Nein, in Zeile 7 bis 14 gehören nur Kapitalerträge, von denen Abgeltungsteuer einbehalten wurde (ggf. muss Null eingetragen werden, bitte probieren). Deine Dividenden müssen ebenso wie die ausländischen in Zeile 15, und die Steuern in Zeile 50.


        >>>- Dividendenerträge von ausländischen Aktien, die bei einer ausländischen Depotbank lagern. Würde ich unter Zeile 17 (unversteuerte ausländische Erträge) eintragen, die anrechenbare Quellensteuer die dabei abgeführt wurde unter Zeile 51 (Anrechenbare ausländische Quellensteuer)

        Korrekt - außer, dass es Zeile 54 sein muss (siehe aber mein PS).

        Stefan

        PS: Alle Zeilennummern aus dem Formular für 2013, kann daher leicht anders sein.
        Zuletzt geändert von reckoner; 02.01.2015, 00:21.
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Anlage KAP 2014

          Hallo Stefan,

          danke für deine Antwort und alles Gute für 2015.

          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
          >>>- Kickback-Rückerstattungen einer Fondsvermittlung, unversteuert: Das würde ich unter Zeile 14, unversteuerte inländische Kapitalerträge eintragen

          Vermittlung heisst: Jemand anderes hat gekauft, richtig?
          Dann sind es keine Kapitalerträge, sondern Einkünfte aus sonstigen Leistungen, einzutragen in Anlage SO Zeile 7 (aber bis 256 Euro - Summe - steuerfrei).
          Nein. Ich habe Aktienfonds gekauft, für deren Verwahrung der Vermittler eine Bestandsprovision erhält. Diese fließt teilweise an mich zurück (www.alpha-tarif.de). Daher sind das meiner Meinung nach Kapitalerträge.

          >>>- Dividendenerträge von deutschen Aktien, die bei einer ausländischen Depotbank lagern. Die Erträge wurden bereits versteuert und ich würde unter Zeile 7 (versteuerte Kapitalerträge) eintragen

          Nein, in Zeile 7 bis 14 gehören nur Kapitalerträge, von denen Abgeltungsteuer einbehalten wurde (ggf. muss Null eingetragen werden, bitte probieren). Deine Dividenden müssen ebenso wie die ausländischen in Zeile 15, und die Steuern in Zeile 50.
          Von den Dividenden auf deutsche Aktien wurde bereits Abgeltungssteuer einbehalten, obwohl sie bei einer ausländischen Depotbank lagern. Daher würde ich die Erträge eben in Zeile 7, die Steuern in Zeile 47 (2014), bzw. Zeile 50 (2013) angeben.

          >>>- Dividendenerträge von ausländischen Aktien, die bei einer ausländischen Depotbank lagern. Würde ich unter Zeile 15 (unversteuerte ausländische Erträge) eintragen, die anrechenbare Quellensteuer die dabei abgeführt wurde unter Zeile 51 (Anrechenbare ausländische Quellensteuer)

          Korrekt - außer, dass es Zeile 54 sein muss (siehe aber mein PS).
          Korrekt - in 2013. Ich habe alle Zeilen bereits für 2014 angegeben, weil sich im Formular nochmal einiges geändert hat.

          Bastian

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            #6
            AW: Anlage KAP 2014

            Hallo Bastian,

            >>>Nein. Ich habe Aktienfonds gekauft, für deren Verwahrung der Vermittler eine Bestandsprovision erhält. Diese fließt teilweise an mich zurück (www.alpha-tarif.de).

            OK, hatte ich falsch verstanden, und weil du ja sogar extra "Kickback" geschrieben hattest war das schon etwas blöd von mir.


            >>>Daher sind das meiner Meinung nach Kapitalerträge.

            Nein, auch dann nicht (unbedingt). Der Kickback mindert deine Anschaffungskosten, und erst beim Verkauf wird er damit - indirekt - steuerpflichtig.


            >>>Von den Dividenden auf deutsche Aktien wurde bereits Abgeltungssteuer einbehalten, obwohl sie bei einer ausländischen Depotbank lagern. Daher würde ich die Erträge eben in Zeile 7, die Steuern in Zeile 47 (2014), bzw. Zeile 50 (2013) angeben.

            Wie gesagt sehe ich das anders. Imho wurde eine Quellensteuer einbehalten, aber keine Abgeltungsteuer.
            Aber sicher bin ich mir jetzt auch nicht, ein Depot im Ausland ist schon etwas ungewöhnlich, da fehlt mir die Erfahrung.

            Wo willst du beispielsweise die Bescheinigung hernehmen, wenn du die Steuern erstattet haben möchtest? Ein Bankwisch von irgendwo reicht da sicher nicht.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Anlage KAP 2014

              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              Hallo Bastian,

              >>>Daher sind das meiner Meinung nach Kapitalerträge.

              Nein, auch dann nicht (unbedingt). Der Kickback mindert deine Anschaffungskosten, und erst beim Verkauf wird er damit - indirekt - steuerpflichtig.
              Ok. Wo müsste ich das dann deiner Meinung nach eintragen?

              >>>Von den Dividenden auf deutsche Aktien wurde bereits Abgeltungssteuer einbehalten, obwohl sie bei einer ausländischen Depotbank lagern. Daher würde ich die Erträge eben in Zeile 7, die Steuern in Zeile 47 (2014), bzw. Zeile 50 (2013) angeben.

              Wie gesagt sehe ich das anders. Imho wurde eine Quellensteuer einbehalten, aber keine Abgeltungsteuer.
              Aber sicher bin ich mir jetzt auch nicht, ein Depot im Ausland ist schon etwas ungewöhnlich, da fehlt mir die Erfahrung.
              Das ist von der Bank im Kontoauszug eindeutig als Abgeltungssteuer ausgewiesen. Es ist ja auch quasi die Quellensteuer, nur ist die bei inändische Aktien eben dann wieder direkt die Abgeltungssteuer.

              Wo willst du beispielsweise die Bescheinigung hernehmen, wenn du die Steuern erstattet haben möchtest? Ein Bankwisch von irgendwo reicht da sicher nicht.
              Laut meinem Depotvermittler im Inland der das auslädische Depot vermittelt genügt der Jahreskontoauszug aus dem Onlinebanking.
              Zuletzt geändert von BastiL; 01.01.2015, 22:45.

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                #8
                AW: Anlage KAP 2014

                Hallo,

                >>>Ok. Wo müsste ich das dann deiner Meinung nach eintragen?

                Na bei den Kursgewinnen (beim Verkauf). Beispiel:

                - gekauft für 100 plus 2% Provision, also 102
                - 1% Kickback
                - verkauft für 110
                =Gewinn von 110-(100+2-1)=9


                >>>Das ist von der Bank im Kontoauszug eindeutig als Abgeltungssteuer ausgewiesen.

                Aber ein solcher Kontoauszug ist nie und nimmer eine Steuerbescheinigung nach amtlichen Vorgaben. Nur solange du davon nichts zurück möchtest (etwa wegen Günstigerprüfung oder Korrekturen) könnte das noch durchgehen, ansonsten aber imho nicht.


                >>>Laut meinem Depotvermittler im Inland der das auslädische Depot vermittelt genügt der Jahreskontoauszug aus dem Onlinebanking.

                Für die Zeile 15ff ist das korrekt, nicht aber für 7-13.

                Es mag aber sein, dass das eine oder andere Finanzamt das so abnickt, oder umbucht - am Ende kommt ja wirklich das selbe heraus.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Anlage KAP 2014

                  Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                  Hallo,

                  >>>Ok. Wo müsste ich das dann deiner Meinung nach eintragen?

                  Na bei den Kursgewinnen (beim Verkauf). Beispiel:

                  - gekauft für 100 plus 2% Provision, also 102
                  - 1% Kickback
                  - verkauft für 110
                  =Gewinn von 110-(100+2-1)=9
                  Das wäre imho falsch. Die Provision fällt beim Kauf nicht an. Es handelt sich um eine reine Bestandsprovision, die der Vermittler von der Fondsgesellschaft solange erhält, wie die Fonds im Depot liegen. Davon wird mir dann ein Teil zurückerstattet. Die Provision ist also auch davon abhängig, wie lange ich den Fond im Depot liegen habe.

                  Aber ein solcher Kontoauszug ist nie und nimmer eine Steuerbescheinigung nach amtlichen Vorgaben. Nur solange du davon nichts zurück möchtest (etwa wegen Günstigerprüfung oder Korrekturen) könnte das noch durchgehen, ansonsten aber imho nicht.
                  Ok.... Das das nicht den amtlichen Vorgaben entspricht ist klar, aber es handelt sich ja auch um eine ausländische Depotbank die sich um die Vorgaben der deutschen Ämter nicht kümmern muss. Wie muss denn dann der amtliche Weg aussehen, um:
                  1. Die von der Dividende der deutschen Aktien abgezogene Abgeltungssteuer anzurechnen (ich vermute, das der Abzug bereits von der Abwicklungsbank auf Unternehmensseite einbehalten wurde und nicht von der Depotbank).
                  2. Den Aktienverlust vorgetragen zu bekommen?

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                    #10
                    AW: Anlage KAP 2014

                    Hallo Bastian,

                    >>>Das wäre imho falsch. Die Provision fällt beim Kauf nicht an. Es handelt sich um eine reine Bestandsprovision, die der Vermittler von der Fondsgesellschaft solange erhält, wie die Fonds im Depot liegen. Davon wird mir dann ein Teil zurückerstattet. Die Provision ist also auch davon abhängig, wie lange ich den Fond im Depot liegen habe.

                    Oh ja, ich lag schon wieder falsch (man sollte die Links auch mal kurz anschauen).
                    In dem Fall sind es wohl gewöhnliche Kapitalerträge, Zeile 15.


                    >>>1. Die von der Dividende der deutschen Aktien abgezogene Abgeltungssteuer anzurechnen

                    So wie ich schon geschreiben hatte würde ich sagen, also Zeile 15 und 54.


                    >>>ich vermute, das der Abzug bereits von der Abwicklungsbank auf Unternehmensseite einbehalten wurde und nicht von der Depotbank

                    Ja, das ist ziemlich sicher der Fall.


                    >>>2. Den Aktienverlust vorgetragen zu bekommen?

                    Welchen Verlust meinst du jetzt?
                    Wenn du am Ende mit Verlust verkauft hast, dann gehört auch das in Zeile 17 (negative Beträge sind dort erlaubt) und außerdem in Zeile 20/bei Aktien 21.

                    Stefan

                    PS: Ich hab' in meinen anderen Beiträgen ein bisschen die Zeilennummern korrigiert, 15 war falsch, "ausländisch" fängt erst bei 17 an.
                    Zuletzt geändert von reckoner; 02.01.2015, 00:30.
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      AW: Anlage KAP 2014

                      Hallo Stefan,

                      danke für die Antwort, so werde ich es machen.

                      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                      PS: Ich hab' in meinen anderen Beiträgen ein bisschen die Zeilennummern korrigiert, 15 war falsch, "ausländisch" fängt erst bei 17 an.
                      Nicht mehr in 2014. Ich habe mich bei der Zusammenstellung meiner Erträge natürlich bereits am neuen Formular orientiert und dort muss nicht mehr so viel unterschieden werden und ausländisch beginnt in Zeile 15.

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                        #12
                        AW: Anlage KAP 2014

                        Folgende Info bzgl. Kick-Back gefunden in:
                        https://www.steuerkiste.de/steuerfra...euerpflichtig/

                        "Zu unterscheiden ist zwischen der Erstattung eines Agios und der Erstattung sonstiger Provisionen.

                        Erstattet oder verzichtet der Vermittler auf das Agio, mindert dies die Anschaffungskosten des Fondserwerbers. Zu versteuern ist dieser Vorteil nach aktueller Rechtslage nur, wenn ein privates Veräußerungsgeschäft verwirklicht wird. Denn bei der Berechnung des Spekulationsgewinnes wäre von den geminderten Anschaffungskosten auszugehen.

                        Eine andere Sachlage stellt die Beteiligung an der Bestandsprovision (Kick-Back) dar. Diese Zahlungen führen beim Kunden zu steuerpflichtigen sonstigen Einkünften (§ 22 Nr. 3 EStG). Derartige Einkünfte sind jedoch nur steuerpflichtig, wenn sie 255 € pro Kalenderjahr überschreiten."
                        mfg. - Kent

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                          #13
                          AW: Anlage KAP 2014

                          Hallo Kent,

                          >>>Eine andere Sachlage stellt die Beteiligung an der Bestandsprovision (Kick-Back) dar. Diese Zahlungen führen beim Kunden zu steuerpflichtigen sonstigen Einkünften (§ 22 Nr. 3 EStG). Derartige Einkünfte sind jedoch nur steuerpflichtig, wenn sie 255 € pro Kalenderjahr überschreiten."

                          Interessant. Also sind es doch Einkünfte aus sonstigen Leistungen, Anlage SO.

                          Unterschreiben würde ich das aber nicht, denn es hat hier ja ganz direkt mit Kapitalerträgen zu tun(?).
                          Das was ich zuerst dachte (Vermittlung für einen Dritten, Freundschaftswerbung etc.) ist dann doch etwas anderes.

                          Außerdem ist dein Link schon ziemlich alt, insbesondere vor der großen Reform (spricht der Autor ja auch an, und zwar das es erst noch entschieden wird).

                          Ich glaube es bringt nichts, wenn wir hier rumrätseln. So selten sind diese Kickbacks ja nun auch nicht, da sollte es so etwas wie einen Anwendungserlass geben, vielleicht sogar in dem großen Fragekatalog der Banken, ich schau nachher mal nach (jetzt hab' ich grade keine Zeit mehr).

                          Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                            #14
                            AW: Anlage KAP 2014

                            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                            Ich glaube es bringt nichts, wenn wir hier rumrätseln. So selten sind diese Kickbacks ja nun auch nicht, da sollte es so etwas wie einen Anwendungserlass geben, vielleicht sogar in dem großen Fragekatalog der Banken, ich schau nachher mal nach (jetzt hab' ich grade keine Zeit mehr).
                            Hallo Stefan,

                            das wäre super. Dann müssen wir hier nicht mehr länger im Nebel herumstochern.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Anlage KAP 2014

                              Hallo,

                              ich hab' mal etwas gesucht und folgendes gefunden:

                              http://www.wertpapier-forum.de/topic...ckback-steuer/ (sogar mit einem kleinen Beitrag von mir:-)
                              https://www.steuertipps.de/forum/thr...-Fonds-angeben (speziell #5, es sind also ganz normale §20-Erträge)

                              Im Fragenkatalog zur Abgeltungsteuer konnte ich hingegen nichts finden (das Thema hat auch nicht unbedingt etwas damit zu tun, Kickbacks gab es sicher auch vorher schon).

                              Stefan
                              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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