Hallo,
Ich (Freiberufler) habe BAFÖG Kosten von ca. 5500€ meiner Partnerin (selbe Wohnung, aber nicht verheiratet und keine eingetragene Lebensgemeinschaft) übernommen, da bei sofortiger Rückzahlung des gesamten Betrages ca. 25% der Summe erlassen wurden.
Ist es für mich möglich diesen Betrag in irgend einer Art und Weise steuerlich geltend zu machen oder sonst irgendwelche steuerlichen Vorteile daraus zu ziehen?
viele Grüße
Ich (Freiberufler) habe BAFÖG Kosten von ca. 5500€ meiner Partnerin (selbe Wohnung, aber nicht verheiratet und keine eingetragene Lebensgemeinschaft) übernommen, da bei sofortiger Rückzahlung des gesamten Betrages ca. 25% der Summe erlassen wurden.
Ist es für mich möglich diesen Betrag in irgend einer Art und Weise steuerlich geltend zu machen oder sonst irgendwelche steuerlichen Vorteile daraus zu ziehen?
viele Grüße
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