Hallo!
In einem anderen Beitrag wurde schon gesagt, dass die Umsatzsteuervoranmeldung für 2015 voraussichtlich
am 14. Januar 2015 verfügbar sein wird.
Jetzt ist meine Frage: werden wir dann alle Versäumniszuschläge beim Finanzamt zahlen müssen? Da wir
ja nicht fristgerecht zum 10. Januar die Umsatzsteuer anmelden konnten...
Danke schonmal für eure Antworten!
Grüße,
Majestus
In einem anderen Beitrag wurde schon gesagt, dass die Umsatzsteuervoranmeldung für 2015 voraussichtlich
am 14. Januar 2015 verfügbar sein wird.
Jetzt ist meine Frage: werden wir dann alle Versäumniszuschläge beim Finanzamt zahlen müssen? Da wir
ja nicht fristgerecht zum 10. Januar die Umsatzsteuer anmelden konnten...
Danke schonmal für eure Antworten!
Grüße,
Majestus
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