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VBL Klassik West und Steuerpflichtiger AN-Anteil ZVK

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    VBL Klassik West und Steuerpflichtiger AN-Anteil ZVK

    Hallo,

    ich bin gerade dabei eine Steuererklärung für 2013 zu erstellen und stolpere an einem Thema herum wo ich leider nicht mehr weiter komme. Vielleicht kann mir einer helfen, wo ich die Beträge für VBL eintragen soll.

    Ich arbeite in Westdeutschland seit Anfang 2004 im öffentlichen Dienst und habe erstmals im September 2004 Beträge an die VBL Klassik abgezogen bekommen. Somit bestand der Vertrag schon vor dem 01.01.2005. Nach langer Internetrecherche habe ich finden können, dass die Beträge für VBL Klassik als sonstige Vorsorgeaufwendungen einzugeben sind. In Elster Formular konnte ich in der Anlage Vorsorgeaufwand nur Zeile 51 mit Kapitalwahlrecht und Zeile 52 ohne Kapitalwahlrecht finden. In welcher Zeile kommen die Beträge rein?

    Und was mir noch aufgefallen ist. In der Lohnsteuerbescheinigung für 2013 ist in Zeile 34 ein steuerpflichtiger AN-Anteil zur ZVK zu finden. ZVK steht für Zusatzversorgungskassen aber in Elster gibt es kein seperates Feld in der Anlage N, wo man diesen Betrag eingeben kann. Ist mit diesem Betrag der Abzug an VBL Klassik gemeint? Da verwechsle ich nämlich was.

    Für eine Hilfe wäre ich zufrieden. danke

    Gruss

    #2
    AW: VBL Klassik West und Steuerpflichtiger AN-Anteil ZVK

    Zitat von zero1982 Beitrag anzeigen
    In Elster Formular konnte ich in der Anlage Vorsorgeaufwand nur Zeile 51 mit Kapitalwahlrecht und Zeile 52 ohne Kapitalwahlrecht finden. In welcher Zeile kommen die Beträge rein?

    Und was mir noch aufgefallen ist. In der Lohnsteuerbescheinigung für 2013 ist in Zeile 34 ein steuerpflichtiger AN-Anteil zur ZVK zu finden. ZVK steht für Zusatzversorgungskassen aber in Elster gibt es kein seperates Feld in der Anlage N, wo man diesen Betrag eingeben kann. Ist mit diesem Betrag der Abzug an VBL Klassik gemeint? Da verwechsle ich nämlich was.
    Da die VBL kein Kapitalwahlrecht hat, logischerweise in 52.

    Wenn man über den AG keine andere Zusatzversorgung als die VBL hat, wird wohl die VBL gemeint sein. Verwechslungsmöglichkeiten sehe ich da eher wenige.

    Ich hoffe, über die steuerlichen Höchstgrenzen der sonstigen Vorsorgeaufwändungen besteht Klarheit.

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      #3
      AW: VBL Klassik West und Steuerpflichtiger AN-Anteil ZVK

      Hallo,

      Es bestehen keine zusätzlichen Vorsorgeaufwendungen als VBL. Ich habe bzgl. der Höchstgrenzen einen Betrag von maximal 2800€ gefunden? Das habe ich noch nicht ganz verstanden. Welche Beträge kommen da noch mit rein?

      Gruss

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        #4
        AW: VBL Klassik West und Steuerpflichtiger AN-Anteil ZVK

        Zitat von zero1982 Beitrag anzeigen
        Ich habe bzgl. der Höchstgrenzen einen Betrag von maximal 2800€ gefunden? Das habe ich noch nicht ganz verstanden. Welche Beträge kommen da noch mit rein?
        Die 2800 gelten, wenn es keine steuerfreien Zuschüsse zur Krankenversicherung gibt. Nun ist jemand mit einer Zusatzversorgung in der VBL offensichtlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt, also beteiligt sich der AG an der KV, also gilt die Grenze von 1900 Euro. Hierzu zählen der AN-Anteil zur KV, PV, ALV, Haftpflichtversicherungen etc. Alleine durch den AN-Anteil zur KV, PV, ALV ist die Höchstgrenze bei vielen schon ausgeschöpft.

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          #5
          AW: VBL Klassik West und Steuerpflichtiger AN-Anteil ZVK

          OK, danke für die Antwort.

          Da habe ich in diesem Zusammenhang noch ein Anliegen. Ich habe im Rahmen meiner Recherche etwas von einem Sonderausgabenanbzug gelesen, damit man eine Riesterförderung bekommt. Da soll eine Günstigerprüfung vorgenommen werden. Wird die vom FA automatisch durchgeführt oder muss man dies noch zusätzlich vermerken damit die durchgeführt wird? Da sollte man nämlich noch die Anlage AV ausfüllen. Aber das hat mich ein wenig verwirrt, da ich überall gelesen habe das das nur für VBL Ost gültig wäre? Stimmt das? Wäre es für meinen Fall relevant? Danke

          Gruss

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            #6
            AW: VBL Klassik West und Steuerpflichtiger AN-Anteil ZVK

            Günstigerprüfung bei Riester betrifft die Frage, ob Riesterzulage oder Sonderausgabenabzug günstiger ist. Das setzt das Ausfüllen der Anlage AV voraus.

            Weiterhin muss es bei Riester natürlich auch einen Riester-begünstigten Vertrag geben. Das ist bei VBL Ost gegeben. Bei VBL Klassik West nicht. Sagt einem die VBL auch so.

            Wenn du seit 2004 in der VBL West bist, warum fängst du dann 2015 an, dir solche Fragen zu stellen?

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              #7
              AW: VBL Klassik West und Steuerpflichtiger AN-Anteil ZVK

              Hallo,

              die Steuererklärung hatte bislang immer der Steuerberater gemacht und ich habe mir bisher nie den Kopf gemacht mich in die Materie einzuarbeiten. Jetzt habe ich mal versucht eine Erklärung selbst zu erstellen und da tauchen halt einige Fragen auf. Deshalb...

              gruss

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