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Berechnung der Einkommensteuer und dazu Kindergeld?

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    Berechnung der Einkommensteuer und dazu Kindergeld?

    Hallo zusammen,

    nachdem ich nun die Eintragungen von 2014 im Elsterformular vorgenommen habe und die Steuerberechnung ausführte, traf mich fast der Schlag.
    Ich habe Steuerklasse 3 und meine Frau (seit 2014 erwerbstätig) die St.-Klasse 5. Sie verdient nur ca. 25% meines Bruttos.
    Beide Kinder laufen bei mir.
    Soweit so gut, aber wieso wird bei der Berechnung urplötzlich unter der Pos. Berechnung der Einkommensteuer ein komplettes Kindergeld von 2.208 Euro auf die festzusetzende Einkommensteuer hinzu gerechnet?
    Beispiel:
    zu versteuern nach Splittingtarif: 40.000
    dazu Kindergeld oder vergleichbare Leistungen: 2.208 Euro
    Festzusetzende Einkommensteuer= 7.000 Euro

    Gezahlt wurden aber nur 6.000 Euro Steuern.
    Die bisherigen Abgaben stimmen und der Splittingtarif auch.

    Wieso wird das Kindergeld, ausgerechnet nur von einem Kind, komplett auf die Einkommensteuer hinzu gerechnet?
    Ich vermute hier einen Fehler in der Berechnung von Elster!

    Danke
    Jörg

    #2
    AW: Berechnung der Einkommensteuer und dazu Kindergeld?

    Hallo Jörg,
    dazu gibt es aber auch eine Erläuterung und statt des Kindergeldes wurde doch wohl der Kinderfreibetrag in der Berechnung berücksichtigt, oder?
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Berechnung der Einkommensteuer und dazu Kindergeld?

      Hallo,

      >>>Wieso wird das Kindergeld, ausgerechnet nur von einem Kind, komplett auf die Einkommensteuer hinzu gerechnet?
      Ich vermute hier einen Fehler in der Berechnung von Elster!

      Und ich vermute (nein, ich weiß es), dass bei dem einen Kind die Günstigerprüfung ergeben hat, dass der Kinderfreibetrag besser ist (und bei dem anderen Kind nicht). Im Ergebnis sollte auch einmal der Kinderfreibetrag berücksichtigt worden sein.

      Du kannst gerne mal zur Kontrolle eine Berechnung ganz ohne Kinder machen lassen, das wäre dann so als ob bei beiden das Kindergeld besser wäre (dabei aus beiden Erklärungen die Kinderbetreuungskosten herausnehmen). Ich wette, dann sind die Steuern höher.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Berechnung der Einkommensteuer und dazu Kindergeld?

        Hallo,

        daran kann es nicht liegen, weil das zu versteuernde Einkommen mit ca. 40000€ auf jeden Fall zu niedrig ist.
        http://www.kindergeld.org/kinderfreibetrag.html
        Ich habe soeben Daten aus dem Vorjahr übernommen.
        Selbe Voraussetzungen nur zu Versteuerndes Einkommen 43000.
        Das bezogene Kindergeld wurde nicht auf die Steuer aufgeschlagen. Siehe auch hier

        http://www.kindergeld.org/kinderfreibetrag.html

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Berechnung der Einkommensteuer und dazu Kindergeld?

          Hallo,

          >>>daran kann es nicht liegen, weil das zu versteuernde Einkommen mit ca. 40000€ auf jeden Fall zu niedrig ist.

          Richtig - oder auch nicht. Ich vermute, dass die 40.000 Euro falsch sind, da fehlt irgendwas.
          Ist beispielsweise der Lohn der Ehefrau schon mit dabei? Was ist mit Lohnersatzleistungen?

          Ich bleibe jedenfalls dabei, dass wenn das Kindergeld hinzugerechnet wurde der Kinderfreibetrag besser war als das Kindergeld.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Berechnung der Einkommensteuer und dazu Kindergeld?

            Hallo,

            @reckoner,

            das kann sein. Aber mit den angegebenen Daten kann es eben nicht sein.
            Und ich kann nur davon ausgehen.

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Berechnung der Einkommensteuer und dazu Kindergeld?

              Ich danke euch vorab für die rege Diskussion.

              1) Ja, die 40k sind falsch und entsprechen nicht dem wirklichen Wert.
              2) Zum Test hatte ich erst ein Kind und danach auch das zweite Kind raus genommen. Erst nachdem ich keine Kinder mehr drin hatte waren die 2.208 Euro weg. Also mit einem immer noch drin.
              3) Es gab keinerlei Ersatzleistungen, weder Krankheit noch Arbeitslosengeld etc.
              4) Als Freibetrag wurden je Kind ca. 7k heran gezogen

              Selbst wenn ein Kind ab einem bestimmten Einkommen als Freibetrag weg fällt, oder wie auch immer, warum wird ein komplettes Kindergeld auf die zu zahlende Steuer hinzugerechnet?
              Gibt es eine Staffelung vom Brutto oder das vom zu versteuerte Einkommen wo dann ein Kindergeld wieder auf die Steuer hinzu gerechnet wird?

              Danke
              Jörg

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                #8
                AW: Berechnung der Einkommensteuer und dazu Kindergeld?

                Hallo,

                klick doch einfach mal meinen Link an,
                bevor du selbst mit dem Rechenschieber hantierst :-)

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Berechnung der Einkommensteuer und dazu Kindergeld?

                  Danke, hatte ich erst danach gesehen und folg. entdeckt.

                  Bei Verheirateten ergibt sich erst ab einem zu versteuerndem Einkommen von ca. 63.500 Euro ein Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag gegenüber dem gezahlten Kindergeld.

                  Sprich, es wird der Freibetrag des Kindes(r) bei der Berechnung berücksichtigt und mir danach wieder auf die Steuer i.H.v. 2.208 Euro voll drauf gepackt?
                  Wenn dem so ist, na dann danke.

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                    #10
                    AW: Berechnung der Einkommensteuer und dazu Kindergeld?

                    Hallo Jörg,

                    es ist ganz einfach: Es gibt nur eins, entweder den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld.
                    Und wenn der Freibetrag besser ist, dann muss das - bereits ausgezahlte - Kindergeld zurückgezahlt werden. Und damit das nicht wirklich geschehen muss wird es einfach mit der Steuer verrechnet, am Ende kommt dann das Selbe heraus.

                    Beispiel: Der Kinderfreibetrag spart dir 2508 Euro an Steuern (zusätzlich), also Erstattung. Davon werden dann die 2208 Euro Kindergeld abgezogen, es verbleiben 300 Euro Erstattung.
                    In dem Fall kannst du dir das Kindergeld als eine Art Steuererstattung im Voraus vorstellen, ähnlich wie die Lohnsteuer eine Steuerzahlung im Voraus ist.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      AW: Berechnung der Einkommensteuer und dazu Kindergeld?

                      Hallo Stefan,

                      danke für die Erläuterung, die ich so auch nachvollziehen kann und teilweise bekannt war.
                      Nur, warum bekomme ich von zwei Kinder nur noch einen Kinderfreibetrag berücksichtigt und muss zusätzlich ein komplettes Kindergeld nachzahlen?
                      Beim Soli stehen beide Freibeträge drin.
                      Ist doch doppelt gemoppelt, oder stehe ich komplett auf dem Schlauch?

                      Vielen Dank
                      Jörg

                      Edit: Jetzt hab ich es kapiert.
                      Bei einem Kind hat die Günstigerprüfung ergeben, dass der Freibetrag besser ist, dafür muss ich ein Kindergled als Steuer zurückzahlen und beim zweiten Kind wird der Freibetrag nicht herangezogen und dafür muss das Kindergeld nicht zurück gezahlt werden.

                      Danke für eure Anstösse und Erläuterungen

                      Für mich trotz allem Mist
                      Zuletzt geändert von joebet; 15.01.2015, 23:14.

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                        #12
                        AW: Berechnung der Einkommensteuer und dazu Kindergeld?

                        Beim Soli gibt es keine Günstigerrechnung, da werden IMMER die Freibeträge berücksichtigt.

                        Wir haben hier in D einen Progressionssteuersatz, d.h. mit steigendem Einkommen steigt auch der Steuersatz. Somit kann es bei mehreren Kindern durchaus sein, dass Folgendes eintritt bei der Günstigerprüfung (ich benutze jetzt FIKTIVE Zahlen, ich will nur das Prinzip darstellen):

                        Ohne Kind und bei zu versteuerndem Einkommen von z.B. X € liegt der Grenzsteuersatz VIELLEICHT bei 40 %. Wenn dann Kind 1 geprüft und ein Kinderfreibetrag angesetzt wird, führt das vielleicht zu einer steuerlichen Relevanz von 2.400 €, d.h. die Günstigerprüfung sagt, dass der Kinderfreibetrag günstiger ist. Also wird der auch angesetzt, Steuer somit 2.400 € nach unten, gleichzeitig Kindergeld von 2.208 € wieder hinzu, damit letztlich nur 192 € nach unten, da Du das Kindergeld ja schon ausgezahlt bekommen hast.

                        JETZT kommt der nächste Prüfungsschritt mit Kind 2: Für diese Berechnung wird nun das ursprüngliche zu versteuernde Einkommen X genommen abzüglich des Kinderfreibetrags von 7.008 € von Kind 1, also zu versteuerndes Einkommen Y. Bei diesem niedrigeren zvE liegt wegen des Progressionssteuersatzes aber der Grenzsteuersatz vielleicht bei nur noch 35 %, so dass bei der Günstigerprüfung von Kind 2 sich nur eine steuerliche Relevanz von 2.200 € ergibt. Das läge aber niedriger als das Kindergeld, also sagt die Günstigerprüfung, dass das Kindergeld besser wäre, belässt es dabei, berücksichtigt für Kind 2 KEINEN Kinderfreibetrag und rechnet somit für Kind 2 auch kein Kindergeld hinzu.

                        Selbes Spiel kann man dann weiterspielen bis Kind 25. In dem Beispielfall ist nun das Ergebnis, dass 1x Kindergeld und 1x Kinderfreibetrag günstiger ist.
                        Zuletzt geändert von Picard777; 16.01.2015, 08:40. Grund: Tippfehler
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          AW: Berechnung der Einkommensteuer und dazu Kindergeld?

                          Zitat von joebet Beitrag anzeigen
                          Edit: Jetzt hab ich es kapiert.
                          Bei einem Kind hat die Günstigerprüfung ergeben, dass der Freibetrag besser ist, dafür muss ich ein Kindergled als Steuer zurückzahlen und beim zweiten Kind wird der Freibetrag nicht herangezogen und dafür muss das Kindergeld nicht zurück gezahlt werden.

                          Danke für eure Anstösse und Erläuterungen

                          Für mich trotz allem Mist
                          Warum ist das Mist?

                          Nehmen wir mal an, daß der Ansatz eines Kinderfreibetrages eine Steuerminderung von sagen wir mal 1.500 Euro ergibt, jedoch davon bereits 1.000 Euro mit der Bezeichnung "Kindergeld" ausgezahlt wurden, dann kann man doch nur noch die 500 Euro Rest erstattet bekommen. Im Bescheid wird die Einkommensteuer natürlich 1.500 Euro gemindert, also müssen rechnerisch die erhaltenen 1.000 Euro "zurückgezahlt" werden, so daß nur noch 500 Euro Auszahlung verbleiben.

                          An der Regelung ist kein Unsinn zu erkennen - außer, natürlich wäre es besser, beides zu bekommen...

                          Mit freundlichen Grüßen

                          Ronald
                          Mit freundlichen Grüßen

                          Ronald

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                            #14
                            AW: Berechnung der Einkommensteuer und dazu Kindergeld?

                            Hallo,

                            das ist kein Mist sondern ein ganz klarer Vorteil für sogenannte "Besserverdiener", da der Steuervorteil ab einem gewissen Einkommen größer ist.
                            Warum postest du überhaupt so einen Sc hwachfug (falsche Angaben) oder war das ein Test?

                            Gruß FIGUL
                            Gruß FIGUL

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Berechnung der Einkommensteuer und dazu Kindergeld?

                              Hallo,

                              >>>das ist kein Mist sondern ein ganz klarer Vorteil für sogenannte "Besserverdiener",

                              Nee, andersrum, es ist ein Vorteil für die kleinen Familien (klein im Bezug auf das Einkommen).
                              Denn normalerweise wirken sich alle Absetzungen in Höhe des Grenzsteuersatzes aus (etwa Werbungkosten, außergewöhnliche Belastungen, Spenden etc.), das würde bei einem niedrigen Steuersatz aber wenig bringen. Daher hat der Gesetzgeber noch alternativ einen Festbetrag eingeführt (das Kindergeld).


                              Argumentieren kann man natürlich in beide Richtungen:

                              Einerseits: Besserverdienende haben oft auch einen höheren Lebensstandard, ergo kosten auch die Kinder mehr (angemessene Kleidung, Kindermädchen, Tennisverein, Pferd). Und bei Besserverdienenden müssen die Frauen vielleicht etwas mehr überredet werden, ihren gut bezahlten Job aufzugeben und Kinder zu bekommen.

                              Andererseits: Besserverdienende haben den staatlichen Zuschuss meist überhaupt nicht nötig, die können sich - das Luxusgut - Kinder so oder so leisten.

                              Stefan
                              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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