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Berechnung der Einkommensteuer und dazu Kindergeld?

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    #16
    AW: Berechnung der Einkommensteuer und dazu Kindergeld?

    Würde die Diskussion dazu ganz gerne mal etwas abwürgen, bevor da Gerechtigkeitsdiskussionen ins Kraut schießen: Das Bundesverfassungsgericht hat das Thema vor einigen Jahren sich vorgeknöpft (ging damals um 1983-1985, also irre lang her) und hat entscheiden, dass aus Gleichheitsgründen auch bei Besserverdienenden eine entsprechende Auswirkung da sein muss. Der Gesetzgeber musste das dann umsetzen, hat das dann aber so umgesetzt, dass der von reckoner erwähnte Festbetrag (Kindergeld) quasi als Sockelbetrag eingeführt wurde. Es handelt sich also hier nicht um eine bewusste Begünstigung von "Besserverdienenden", sondern um eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit.

    Im übrigen wird in Kürze mal wieder entschieden, inwieweit aufgrund Inflationsrate etc. Kindergeld und oder Kinderfreibetrag und ggf. Grundfreibetrag angepasst werden müssen, entsprechende Ankündigungen von Herrn Schäuble kamen gerade in den letzten Tagen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #17
      AW: Berechnung der Einkommensteuer und dazu Kindergeld?

      Das BVG hat nicht zu einer "Besserstellung von Höherverdienenden" entschieden, sondern schlicht und einfach ob die damalige Höhe des Freibetrages angemessen ist. Dies war sie damals eben nicht. Laut Grundgesetz sind die Freibeträge so auszugestalten, dass das Existenzminimum steuerfrei gestellt ist. Die Höhe muss sich an den Lebenshaltungskosten orientieren und eben nicht wie irgendeine Pauschale nach Gutdünken.

      Insofern leiten sich gewisse steuerliche Freibeträge quasi aus dem GG ab. Natürlich nicht in konkreten Euro, aber halt auch nicht nach beliebiger Willkür des Gesetzgeber. Die Progression bringt es natürlich mit sich, dass der daraus resultierende Steuereffekt mit dem Einkommen steigt. Das Kindergeld ist dagegen eine Sozialleistung des Staates. Diese Leistung könnte der Staat im Prinzip beliebig rauf oder runtersetzen. Tendenziell hat man aber das Kindergeld so stark erhöht, dass der maximale steuerliche Vorteil durch den Freibetrag nicht mehr viel höher liegt. Kindergeld ist also sozusagen ein "Sozialtransfer".

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        #18
        AW: Berechnung der Einkommensteuer und dazu Kindergeld?

        Hallo,

        für mich zum Abschluss:

        ohne da groß rumzueiern ist es einfach für Besserverdiener ein steuerlicher Vorteil.
        Das ist doch wohl unbestritten.Etwas anderes habe ich nicht behauptet.
        Der Gesetzgeber will und macht so viel.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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