AW: Berechnung der Einkommensteuer und dazu Kindergeld?
Würde die Diskussion dazu ganz gerne mal etwas abwürgen, bevor da Gerechtigkeitsdiskussionen ins Kraut schießen: Das Bundesverfassungsgericht hat das Thema vor einigen Jahren sich vorgeknöpft (ging damals um 1983-1985, also irre lang her) und hat entscheiden, dass aus Gleichheitsgründen auch bei Besserverdienenden eine entsprechende Auswirkung da sein muss. Der Gesetzgeber musste das dann umsetzen, hat das dann aber so umgesetzt, dass der von reckoner erwähnte Festbetrag (Kindergeld) quasi als Sockelbetrag eingeführt wurde. Es handelt sich also hier nicht um eine bewusste Begünstigung von "Besserverdienenden", sondern um eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit.
Im übrigen wird in Kürze mal wieder entschieden, inwieweit aufgrund Inflationsrate etc. Kindergeld und oder Kinderfreibetrag und ggf. Grundfreibetrag angepasst werden müssen, entsprechende Ankündigungen von Herrn Schäuble kamen gerade in den letzten Tagen.
Würde die Diskussion dazu ganz gerne mal etwas abwürgen, bevor da Gerechtigkeitsdiskussionen ins Kraut schießen: Das Bundesverfassungsgericht hat das Thema vor einigen Jahren sich vorgeknöpft (ging damals um 1983-1985, also irre lang her) und hat entscheiden, dass aus Gleichheitsgründen auch bei Besserverdienenden eine entsprechende Auswirkung da sein muss. Der Gesetzgeber musste das dann umsetzen, hat das dann aber so umgesetzt, dass der von reckoner erwähnte Festbetrag (Kindergeld) quasi als Sockelbetrag eingeführt wurde. Es handelt sich also hier nicht um eine bewusste Begünstigung von "Besserverdienenden", sondern um eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit.
Im übrigen wird in Kürze mal wieder entschieden, inwieweit aufgrund Inflationsrate etc. Kindergeld und oder Kinderfreibetrag und ggf. Grundfreibetrag angepasst werden müssen, entsprechende Ankündigungen von Herrn Schäuble kamen gerade in den letzten Tagen.
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