Hallo zusammen,
ich habe im Oktober 2014 meinen Master abgeschlossen und im Dezember angefangen Vollzeit zu arbeiten.
Nun stehe ich vor der Aufgabe eine Steuererklärung zu machen. Die gezahlten Steuern für das Jahr 2014 zurückzubekommen sollte kein so großes Problem sein.
Ich hatte im Jahr 2014 einen 450 Euro Job vom 01.01 bis 31.10 und ab 1.12 dann meine derzeitige Vollzeitbeschäftigung. Da sollte ich ohne Weiteres die Steuern für das Jahr 2014 wiederbekommen.
Ich habe so einiges darüber gelesen, dass man die Studienzeit anrechnen lassen kann. So richtig schlau wurde ich daraus aber nicht.
Nun die konkrete Frage, wo ich die Kosten für mein 6 jähriges Studium im ElsterFormular angeben kann? Was ist dabei an Kosten anzugeben?
Ich habe etwas über einen Verlustvortrag gelesen, bin aber unsicher wie genau das im Bezug auf mein Studium zu handhaben ist.
Würde mich freuen, wenn mir hier Jemand helfen könnte.
Vielen Dank!
Edit:
Kann es sein, dass ich für die ganzen letzten Jahre eine Steuerklärung anlegen muss/kann in der ich die Werbungskosten des Studiums eintrage?
ich habe im Oktober 2014 meinen Master abgeschlossen und im Dezember angefangen Vollzeit zu arbeiten.
Nun stehe ich vor der Aufgabe eine Steuererklärung zu machen. Die gezahlten Steuern für das Jahr 2014 zurückzubekommen sollte kein so großes Problem sein.
Ich hatte im Jahr 2014 einen 450 Euro Job vom 01.01 bis 31.10 und ab 1.12 dann meine derzeitige Vollzeitbeschäftigung. Da sollte ich ohne Weiteres die Steuern für das Jahr 2014 wiederbekommen.
Ich habe so einiges darüber gelesen, dass man die Studienzeit anrechnen lassen kann. So richtig schlau wurde ich daraus aber nicht.
Nun die konkrete Frage, wo ich die Kosten für mein 6 jähriges Studium im ElsterFormular angeben kann? Was ist dabei an Kosten anzugeben?
Ich habe etwas über einen Verlustvortrag gelesen, bin aber unsicher wie genau das im Bezug auf mein Studium zu handhaben ist.
Würde mich freuen, wenn mir hier Jemand helfen könnte.
Vielen Dank!
Edit:
Kann es sein, dass ich für die ganzen letzten Jahre eine Steuerklärung anlegen muss/kann in der ich die Werbungskosten des Studiums eintrage?
Kommentar