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Erster steuerpflichtiger Job nach dem Zweitstudium

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    Erster steuerpflichtiger Job nach dem Zweitstudium

    Hallo zusammen,

    ich habe im Oktober 2014 meinen Master abgeschlossen und im Dezember angefangen Vollzeit zu arbeiten.

    Nun stehe ich vor der Aufgabe eine Steuererklärung zu machen. Die gezahlten Steuern für das Jahr 2014 zurückzubekommen sollte kein so großes Problem sein.

    Ich hatte im Jahr 2014 einen 450 Euro Job vom 01.01 bis 31.10 und ab 1.12 dann meine derzeitige Vollzeitbeschäftigung. Da sollte ich ohne Weiteres die Steuern für das Jahr 2014 wiederbekommen.

    Ich habe so einiges darüber gelesen, dass man die Studienzeit anrechnen lassen kann. So richtig schlau wurde ich daraus aber nicht.

    Nun die konkrete Frage, wo ich die Kosten für mein 6 jähriges Studium im ElsterFormular angeben kann? Was ist dabei an Kosten anzugeben?

    Ich habe etwas über einen Verlustvortrag gelesen, bin aber unsicher wie genau das im Bezug auf mein Studium zu handhaben ist.

    Würde mich freuen, wenn mir hier Jemand helfen könnte.

    Vielen Dank!


    Edit:
    Kann es sein, dass ich für die ganzen letzten Jahre eine Steuerklärung anlegen muss/kann in der ich die Werbungskosten des Studiums eintrage?
    Zuletzt geändert von phillip0815; 18.01.2015, 22:46.

    #2
    AW: Erster steuerpflichtiger Job nach dem Zweitstudium

    Es gilt das Zufluss-/Abflussprinzip, d.h. die z.B. in 2010 abgeflossenen Ausgaben gehören in eine Erklärung für 2010 (!!!) hinein. Für das Jahr 2010 ist am 31.12.2014 Verjährung eingetreten, d.h. Dich dürften daher nur noch Ausgaben ab 2011 interessieren, d.h. Du kannst schon mal anfangen die Erklärungen der Jahre 2011-2014 vorzubereiten.

    Master heißt doch in der Regel ZWEITstudium, oder ? Wann ist denn das ERSTstudium (Bachelor ?) abgeschlossen worden ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Erster steuerpflichtiger Job nach dem Zweitstudium

      Hallo,

      und noch was: Falls die absetzbaren Studienkosten insgesamt (also alles ab 2011 addiert) unter dem zu versteuernden Einkommen von 2014 liegen bringt es sowieso nichts.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Erster steuerpflichtiger Job nach dem Zweitstudium

        Ja Master heißt Zweitstudium.

        Angefangen habe ich meinen Bachelor im Oktober 2008. Abgeschlossen Anfang 2013.

        D.h. ich mache dann Steuererklärungen, in den ich ausschließlich Analage N mit den Werbungskosten befüllle (und natürlich die wirklich notwendigen Angaben, Steuernummer etc.)?

        Danke für die rasche Antwort!

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          #5
          AW: Erster steuerpflichtiger Job nach dem Zweitstudium

          Möchte zum einen reckoner noch mal bestätigen. Zum anderen ist es zwar strittig, aber das Finanzamt akzeptiert Deine Bachelorkosten nur als Sonderausgaben (Hauptbogen Zeile 43 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung). Diese sind dann NICHT in ein anderes Jahr vortragbar. Nur die Masterkosten werden in der Anlage N akzeptiert.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Erster steuerpflichtiger Job nach dem Zweitstudium

            D.h. ich gehe nun her und erstelle für 2013 und 2014 Steuererklärungen für den Master und gebe Kosten in Anlage N an (Zeile 43 Fortbildungskosten?)

            Und für 2012 mache ich dann eine Steuererklärung, in der ich die Ausgaben für den Bachelor im Hauptbogen Zeile 43 eintrage?

            Sehe ich das so richtig?

            Edit:

            Gerade gelesen, dass ich Kosten vom Bachelor also nicht mittragen kann wie die Dinge aus Analage N und somit das verloren geht.
            Zuletzt geändert von phillip0815; 18.01.2015, 23:27.

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              #7
              AW: Erster steuerpflichtiger Job nach dem Zweitstudium

              1. Wie gesagt, die Bachelorsache ist strittig, Ansprechpartner ist der steuerliche Berater Deines Vertrauens.
              2. Bringt Dir das Ganze überhaupt etwas ? siehe Beirag von reckoner.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                #8
                AW: Erster steuerpflichtiger Job nach dem Zweitstudium

                Denke schon, dass es sich lohnt. Was würdet ihr denn pro Jahr für das Studium angeben? Kursgebühren usw. Dann kommen 2014 noch Kosten für Bewerbungen dazu sowie Arbeitskleidung und und.

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                  #9
                  AW: Erster steuerpflichtiger Job nach dem Zweitstudium

                  Habe bisher bei einem Master fast nie gesehen, dass er "typische Arbeitskleidung" im Sinne des Steuerrechts hatte und das absetzen konnte ...

                  Was reckoner sagen wollte, ist Folgendes:

                  Wenn Du in 2014 einen PAUSCHAL VERSTEUERTEN 450 €-Job hattest, gehört der NICHT in die Steuererklärung, da pauschal durch den Arbeitgeber versteuert. Wenn dann Dein Dezemberlohn z.B. bei 10.000 € lag und davon der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 € abgeht und Vorsorgepauschalen, bis Du garantiert -sagen wir mal- höchstens bei 8.000 €. Bei einem Grundfreibetrag von 8.354 € lautet dann die Steuer 0 €. Wenn Du nun Studienkosten von z.B. 7.000 € hattest, musst Du die von den 10.000 € abziehen und die Steuer bleibt 0 € und es ändert sich für Dich ÜBERHAUPT NICHTS.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                    #10
                    AW: Erster steuerpflichtiger Job nach dem Zweitstudium

                    Ich meinte eher Arbeitskleidung für den Job ab Dezember. Hemden, Anzug usw.
                    10000 wäre wirklich schön. Sagen wir mal 4000. Dann würde ich bei 7000 Studienkosten ja einiges mit in 2015 nehmen.

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                      #11
                      AW: Erster steuerpflichtiger Job nach dem Zweitstudium

                      Diese Kleidung kannst Du vergessen, das ist dein Privatvergnügen. Abziehbar ist nur Kleidung, die NICHT auch bürgerlich getragen werden KÖNNTE.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                        #12
                        AW: Erster steuerpflichtiger Job nach dem Zweitstudium

                        Hallo,

                        mein Beitrag war wohl etwas unpassend. Ich hatte Oktober im Kopf (steht ja auch im Eröffnungsbeitrag) und war daher von drei Monaten ausgegangen; bei einem Monat ist es natürlich leichter im Minus zu landen.

                        Aber trotzdem gehen die 4000 Euro praktisch verloren (sie wären eh steuerfrei, mindern aber nun auch noch den möglichen Verlustvortrag).

                        Stefan
                        Zuletzt geändert von reckoner; 19.01.2015, 13:03.
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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