Hallo,
ich habe aus Urteil Unterhalt an meine nicht mit mir verheiratete (also keine Scheidung) Ex-Partnerin gezahlt und kann den steuerlich geltend machen. Bloß: Wo trage ich das ein? Ausschließlich Anlage Unterhalt und/oder nur auf Hauptbogen Seite 2?
Ich bekomme so wunderbar hohe Erstattungen raus - das kannn net sein. Liegt aber definitiv daran, dass ich das irgendwie nicht richtig eingetragen habe.
Weiß jemand weiter?
VG
ich habe aus Urteil Unterhalt an meine nicht mit mir verheiratete (also keine Scheidung) Ex-Partnerin gezahlt und kann den steuerlich geltend machen. Bloß: Wo trage ich das ein? Ausschließlich Anlage Unterhalt und/oder nur auf Hauptbogen Seite 2?
Ich bekomme so wunderbar hohe Erstattungen raus - das kannn net sein. Liegt aber definitiv daran, dass ich das irgendwie nicht richtig eingetragen habe.
Weiß jemand weiter?
VG
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