Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Unterhaltszahlungen an Unverheiratete Ex-Partnerin

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Unterhaltszahlungen an Unverheiratete Ex-Partnerin

    Hallo,
    ich habe aus Urteil Unterhalt an meine nicht mit mir verheiratete (also keine Scheidung) Ex-Partnerin gezahlt und kann den steuerlich geltend machen. Bloß: Wo trage ich das ein? Ausschließlich Anlage Unterhalt und/oder nur auf Hauptbogen Seite 2?
    Ich bekomme so wunderbar hohe Erstattungen raus - das kannn net sein. Liegt aber definitiv daran, dass ich das irgendwie nicht richtig eingetragen habe.

    Weiß jemand weiter?

    VG

    #2
    AW: Unterhaltszahlungen an Unverheiratete Ex-Partnerin

    Und aus welchem Grund musst du Unterhalt zahlen, wenn ihr doch gar nicht verheiratet wart?
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Unterhaltszahlungen an Unverheiratete Ex-Partnerin

      Da fällt mir eigentlich nur die Unterhaltspflicht wegen einem gemeinsamen Kind ein. Diese Zahlungen gehören in die Anlage Unterhalt (gleichgestellte Person), jedoch nur insoweit es tatsächlich zahlungen für die Ex-Partnerin sind. Kindesunterhalt ist nicht abzugsfähig, da dieser mit dem Anspruch auf Kindergeld/Kinderfreibetrag als abgegolten gilt.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        AW: Unterhaltszahlungen an Unverheiratete Ex-Partnerin

        Hallo,
        ich habe mich da nicht konkret ausgedrück - ja, es geht um den Betreuungsunterhalt nach §§1615l ff BGB.
        Es sind Zahlungen über 10.000 EUR (nur Ex, nicht an das Kind) tatsächlich (mit Nachweis) angefallen.
        Ich muss das nur in der Anlage Unterhalt erfassen? Der Betrag wird aber nicht in voller Höhe berücksichtigt, oder? Ich habe gehört, dass der irgendwo bei 4-5 T EUR bei der Anrechenbarkeit "gedeckelt" sein soll?

        Danke!

        Kommentar


          #5
          AW: Unterhaltszahlungen an Unverheiratete Ex-Partnerin

          Hat sie Einkünfte oder Bezüge ?
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            AW: Unterhaltszahlungen an Unverheiratete Ex-Partnerin

            ... denn die Unterhaltsleistungen werden um die eigenen Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person gemindert.
            UserElster

            Kommentar


              #7
              AW: Unterhaltszahlungen an Unverheiratete Ex-Partnerin

              Ich denke nein.

              Wo muss ich das eintragen - meine Zahlungen? Anlage Unterhalt UND Mantelbogen Z 40??

              Kommentar


                #8
                AW: Unterhaltszahlungen an Unverheiratete Ex-Partnerin

                Wurde doch schon im Post #3 beantwortet, in der Anlage Unterhalt. Aber du musst das natürlich vollständig ausfüllen, also inklusive ihrer Einkünfte und Bezüge, die Beweislast für die Abzugsfähigkeit liegt bei Dir !
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar

                Lädt...
                X