Hallo zusammen,
grds. können RA-Kosten nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Google führt mich zu bestimmten Ausnahmen, wenn eine "Existenzbedrohung" vorliegt.
Hat jemand Erfahrungen, ob da Rechtsanwalteinsatz gg. unberechtigte Strafanzeige (könnte letztlich zu Job-Verlust führen) und Sorgerechts-/Umgangsverfahren vor dem Familiengericht zu zählen?
Danke.
VG
grds. können RA-Kosten nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Google führt mich zu bestimmten Ausnahmen, wenn eine "Existenzbedrohung" vorliegt.
Hat jemand Erfahrungen, ob da Rechtsanwalteinsatz gg. unberechtigte Strafanzeige (könnte letztlich zu Job-Verlust führen) und Sorgerechts-/Umgangsverfahren vor dem Familiengericht zu zählen?
Danke.
VG
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