Hallo zusammen.
Bei uns war im Dezember 2014 ein Handwerker. Die Arbeitskosten möchte ich natürlich gerne mit in die Steuererklärung aufnehmen. Die Rechnung darüber kam aber erst im Januar 2015 bei uns an. Das Datum auf der Rechnung ist ebenfalls erst von Januar 2015.
Kann ich diese Rechnung nun trotzdem schon beim Steuerausgleich für 2014 angeben, weil der Tag der Arbeitsleistung der 01.12.14 war oder kann ich die Rechnung erst in einem Jahr für den Ausgleich 2015 mit angeben?
P.S.: eine Änderung der Rechnung ist nicht möglich. Kein gutes Verhältnis zu jenem Handwerker...
Gruß
der Ben
Bei uns war im Dezember 2014 ein Handwerker. Die Arbeitskosten möchte ich natürlich gerne mit in die Steuererklärung aufnehmen. Die Rechnung darüber kam aber erst im Januar 2015 bei uns an. Das Datum auf der Rechnung ist ebenfalls erst von Januar 2015.
Kann ich diese Rechnung nun trotzdem schon beim Steuerausgleich für 2014 angeben, weil der Tag der Arbeitsleistung der 01.12.14 war oder kann ich die Rechnung erst in einem Jahr für den Ausgleich 2015 mit angeben?
P.S.: eine Änderung der Rechnung ist nicht möglich. Kein gutes Verhältnis zu jenem Handwerker...
Gruß
der Ben
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