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Handwerker im Dezember, Rechnung im Januar

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    Handwerker im Dezember, Rechnung im Januar

    Hallo zusammen.

    Bei uns war im Dezember 2014 ein Handwerker. Die Arbeitskosten möchte ich natürlich gerne mit in die Steuererklärung aufnehmen. Die Rechnung darüber kam aber erst im Januar 2015 bei uns an. Das Datum auf der Rechnung ist ebenfalls erst von Januar 2015.

    Kann ich diese Rechnung nun trotzdem schon beim Steuerausgleich für 2014 angeben, weil der Tag der Arbeitsleistung der 01.12.14 war oder kann ich die Rechnung erst in einem Jahr für den Ausgleich 2015 mit angeben?

    P.S.: eine Änderung der Rechnung ist nicht möglich. Kein gutes Verhältnis zu jenem Handwerker...


    Gruß
    der Ben

    #2
    AW: Handwerker im Dezember, Rechnung im Januar

    Zu-und Abflussprinzip ist die Lösung.
    D.h.: Zahlung im Jahr 2015 heißt Ansatz in der Erklärung 2015.
    Mfg

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      #3
      AW: Handwerker im Dezember, Rechnung im Januar

      Hallo,

      wie Elster-Tester schon schrieb, es kommt weder auf den Tag der Arbeitsleistung noch auf das Datum der Rechnung an, sondern einzig auf das Datum der Zahlung (siehe Kontoauszug unter Valuta oder Wertstellung).

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Handwerker im Dezember, Rechnung im Januar

        Alles klar, danke.

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