Hallo,
ich habe 2013 mir eine Eigentumswohnung gekauft und ziemlich viel renoviert. Die Immobilie wurde nicht für Vermietungszwecke angeschafft, sondern dafür dort selbst zu wohnen.
1) Stimmt es, dass ich nur die Handwerkerleistungen und nicht das gekaufte Material beim Baumarkt absetzen kann?
2) Ich habe zudem gelesen, dass ich maximal 20% der gesamten Aufwendungen absetzen kann. Muss ich die 20% vom gesamten Betrag selbst abziehen und eintragen oder gebe ich den gesamten Betrag ein und diese werden dann vom FA abgezogen?
3) Kann ich Anschaffungsnebenkosten, wie Notargebühren, Grunderwerbssteuer, Grundbesitzabgaben, Gerichtskosten etc. absetzen?
Danke
gruss
ich habe 2013 mir eine Eigentumswohnung gekauft und ziemlich viel renoviert. Die Immobilie wurde nicht für Vermietungszwecke angeschafft, sondern dafür dort selbst zu wohnen.
1) Stimmt es, dass ich nur die Handwerkerleistungen und nicht das gekaufte Material beim Baumarkt absetzen kann?
2) Ich habe zudem gelesen, dass ich maximal 20% der gesamten Aufwendungen absetzen kann. Muss ich die 20% vom gesamten Betrag selbst abziehen und eintragen oder gebe ich den gesamten Betrag ein und diese werden dann vom FA abgezogen?
3) Kann ich Anschaffungsnebenkosten, wie Notargebühren, Grunderwerbssteuer, Grundbesitzabgaben, Gerichtskosten etc. absetzen?
Danke
gruss
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