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Modernisierungskosten

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    Modernisierungskosten

    Hallo,

    ich habe 2013 mir eine Eigentumswohnung gekauft und ziemlich viel renoviert. Die Immobilie wurde nicht für Vermietungszwecke angeschafft, sondern dafür dort selbst zu wohnen.

    1) Stimmt es, dass ich nur die Handwerkerleistungen und nicht das gekaufte Material beim Baumarkt absetzen kann?

    2) Ich habe zudem gelesen, dass ich maximal 20% der gesamten Aufwendungen absetzen kann. Muss ich die 20% vom gesamten Betrag selbst abziehen und eintragen oder gebe ich den gesamten Betrag ein und diese werden dann vom FA abgezogen?

    3) Kann ich Anschaffungsnebenkosten, wie Notargebühren, Grunderwerbssteuer, Grundbesitzabgaben, Gerichtskosten etc. absetzen?

    Danke
    gruss
    Zuletzt geändert von zero1982; 24.01.2015, 14:10. Grund: Zusatz

    #2
    AW: Modernisierungskosten

    Hallo,

    zu 1 ja
    zu 2 Gesamtbetrag eingeben, Rechnung Kontoauszug beifügen.
    zu 3 Privatvergnügen - nein

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Modernisierungskosten

      Zu 1) Nur um Missverständnisse vorzubeugen : Begünstigt sind nur die auf der Rechnung gesondert ausgewiesen Kosten für die Arbeitsleistung. Und nur diese sind einzutragen.
      Mfg

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        #4
        AW: Modernisierungskosten

        Hallo,

        >>>Begünstigt sind nur die auf der Rechnung gesondert ausgewiesen Kosten für die Arbeitsleistung.

        Nicht ganz, hinzu kommen noch (soweit extra ausgewiesen):
        - Fahrtkosten
        - Maschinenkosten
        - Entsorgungskosten (aber nicht, wenn sie Hauptgegenstand der Leistung waren)

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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