Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuer nach § 32d Abs.1 EStG falsch

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuer nach § 32d Abs.1 EStG falsch

    Bei der Steuerberechnung in Elsterformular 16.0 (Revision 15910) wird bei der Einkommensteuer 2013 die Steuer nach § 32d Abs.1 EStG falsch berechnet.
    1) Berechnung der Einkommensteuer:
    Bei der Berechnung der Einkommensteuer nach § 32d Abs.1 EStG wird die Sonderausgabenwirkung der Kirchensteuer nicht berechnet. Das Programm rechnet im Nenner nur mit der "4" und nicht mit der "4,09" (in meinem Fall liegt Kirchensteuerpflicht in NRW, also mit 9% vor).
    2) Berechnung der Kirchensteuer:
    Bei der Berechnung der Kirchensteuer wird die Steuer nach § 32d Abs.1 EStG gar nicht berücksichtigt.
    3) Berechnung des Solidaritätszuschlags:
    Bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags wird die Steuer nach § 32d Abs.1 EStG gar nicht berücksichtigt.

    #2
    AW: Steuer nach § 32d Abs.1 EStG falsch

    Fehlermeldungen müssen per Mail an die Hotline gemeldet werden, hier im Anwenderforum sind nur Anwender unterwegs.
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Steuer nach § 32d Abs.1 EStG falsch

      Sende Deinen Fehler an hotline@elster.de!
      Wir Anwender können Dir nicht helfen.
      Zuletzt geändert von stiller; 27.01.2015, 21:19. Grund: siehe Elster-Tester
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

      Kommentar

      Lädt...
      X